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Römer Lexikon A-Z

Cursus honorum: Römische Ämterlaufbahn

Numéro_027,_Rue_Falguière_(Paris)
Das Mindestalter für die römische Laufbahn waren 27 Jahre. Via wikimedia commons by Jean-François Gornet from Paris, France.

Cursus honorum: Die römische Laufbahn

Römischer Vollbürger musste man sein, um eine römische Ämterlaufbahn – den so genannten cursus honorum – aufzunehmen und zudem (in der frühen und mittleren Republik) zehn Jahre im Militär gedient haben. Später war auch ein kürzerer Militärdienst möglich.

„Ehrlosen“ war die römische Laufbahn verschlossen. Auch die notwendige Altersgrenze von 27 Jahren musste erreicht sein. Der cursus honorum, die Ehrenlaufbahn, bestand bereits während der Frühzeit der Republik aus einer festen Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den Anwärter der Laufbahn. Sie begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten freiwillige Vorstufentätigkeiten, wie etwa als Tribunus militum, für höhere Magistrate folgen. Danach schloss sich das  Aedilat oder die Mitwirkung im Volkstribunat an. Anschließend erfolgte mit der Praetur die erste hohe Magistratur. Abschluss der stadtrömischen Karriere war das Konsulat. Ab dieser Karrierestufe verlief die Laufbahn außerhalb Roms weiter. In den Provinzen konnte ein ehemaliger Praetor oder Consul Promagistrat werden oder das Kommando über einen Feldzug übernehmen. Außerordentliche Ämter oder die Zensur waren ebenfalls krönender Abschluss einer römischen Ämterlaufbahn.

Cursus honorum in der Römerzeit

Ein vorgeschriebenes Mindestalter für die römische Ämterlaufbahn wurde erstmals im Jahr 180 v.Chr. in der Lex Villia annalis festgeschrieben. Nach zehn Jahren Militärdienst konnte man erstmals im Alter von 27 Jahren für eine Quaestur kandidieren. Zwischen den Magistraturen war eine Pause von zwei Jahren einzuhalten. Bei zwei Konsulaten sollten theoretisch zehn Jahre eingeschoben werden.

Die Höhe des Antrittsalters für eine römische Ämterlaufbahn veränderte sich mehrmals. Unter Sulla waren zum Beispiel für die Quaestur 30, das Aedilat 37, die Praetur 40 und für das Konsulat 43 Jahre angesetzt. Dennoch gelang es immer wieder einzelnen Personen mit einflussreicher Klientel, etwa Pompeius, der ohne Ämterlaufbahn das Konsulat inne hatte, sich über den definierten cursus honorum oder Altersgrenzen hinwegzusetzen. Das Verfahren und die römische gesellschaftliche Struktur führten außerdem dazu, dass etwas das Konsulat nur wenigen einflussreichen Familien zugänglich war. In der Kaiserzeit wurden die Ämter unter dem Einfluss der jeweiligen Kaiser mehr verliehen, denn gewählt.

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