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Römer Lexikon A-Z

Der römische Curator

Augustus Büste
Büste des Kaiser Augustus aus dem Römershop.

Der römische Curator

Der römische Curator war zu Ende der römischen Republik mit der Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben betraut.

Vorher schon war die Cura (Sorge) für bestimmte Sonderbeauftragte üblich. Doch die Amtsbezeichnungen veränderten sich. Die Einsetzung eines römischen Curators erfolgte durch Wahl und in Form eines Kollegiums. Unter Kaiser Augustus wurden die Curatores in Rom und in a anderen römischen Städten Regel, um bedeutenden administrativen Aufgaben auch unabhängig vom Wechsel der Amtsträger des cursus honorum eine gewisse Kontinuität zu verleihen. Die Einsetzung erfolgte zu Zeiten des Kaisers Augustus zunächst auf Senatsbeschluss. Alle Curatores unterstanden dem Kaiser. Als Zwischeninstanz gab es dennoch zudem ritterliche Procuratores. In Rom gab es die curator viarum, zuständig für Straßen (auch außerhalb Roms), die curator aquaium, zuständig für die Wasserversorgung, die curator locorum publicorum iudicandorum, zuständig für das öffentliche Grundeigentum in Rom, die curator aedium sacrarum et operum locorumque publicorum, zuständig für das öffentliche Grundeigentum in Rom und für die Erhaltung von öffentlichen Bauwerken und Tempeln. Außerdem gab es noch den Curator alvei Tiberis, zuständig für die Freihaltung des Tiber-Ufers und für die Feststellung von Grundstücksgrenzen nach Überschwemmungen.

Der Curator als Sanierer der Provinzstädte

In den Civitates der Provinzen wurde vom Kaiser auch ein oft senatorischer, mindestens ritterlicher Curator eingesetzt, um Stadtfinanzen zu sanieren und Abgaben einzutreiben. Der Curator war den Civitates in den meisten Fällen bekannt. Entweder er stammte dort her oder hatte eine Weile dort gelebt. So lange, bis seine Aufgabe erfüllt war, ersetzte er in seiner Funktion den Quaestor. Danach ging er an den Hof zurück.

Der römische Liktor

Die römischen Lictores waren Diener des römischen Königs, die ihn als Leibgarde beschützten. Mit Errichtung der Republik wurden sie den Magistraten zugewiesen, die über das Imperium verfügten. In der Kaiserzeit standen sie folglich dem Kaiser zu. Auch die Pontifices zum Beispiel hatten das Recht auf Liktoren. Bald offenbarte sich, dass die Leibwache aus Lictores zu schwach war, um die Magistrate – insbesondere in Krisensituationen oder während des Krieges im Feld – zu schützen. Die Extraordinarii wurden also mit dem Schutz der Consuln/Feldherren beauftragt. Aus beiden Formationen entstanden schließlich die Prätorianer. Aus traditionellen Gründen wurden die Liktoren beibehalten. Allein durch ihr Auftreten verschafften sie sich auch in der Folgezeit stets Respekt bei den Römern.

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