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Der römische Senat: Verwaltung und Politik

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Drei Säulen hatte die römische Verfassung.
By Carole Raddato.

Römische Politik und Verwaltung: Der römische Senat als Verfassungssäule

Der römische Senat war neben den Magistraten und der römischen Volksversammlung die dritte Säule der römischen Verfassung. Der römische Senat hatte dabei die Rolle eines zentralen Regierungsorgans aus Tradition innerhalb des Verfassungsgefüges.

Rechtlich war dies nicht begründet sondern vielmehr in den weiteren Funktionen der Senatsmitglieder. Denn sie bildeten die soziale Führungsschicht innerhalb der römischen Gesellschaft. In vieler Hinsicht grenzten die Senatsmitglieder sich auch von der übrigen Bevölkerung ab.

Der römische Senat und die politische Praxis

Antike Papyri aus Brüssel
Römische Gesetze wurden auch auf Papyrus festgehalten.

Formell waren die Senatsmitglieder ein Beratungsgremium für die Magistrate. Entsprechend trat der Senat nur auf Einberufung der Magistrate hin zusammen und durfte weder den römischen Magistraten noch der römischen Volksversammlung bindende Weisungen vorschreiben. Die politische Praxis des Senats offenbarte vielmehr seine eigentliche Bedeutung: Da nahezu alle ehemaligen Amtsträger wichtiger römischer Posten dem römischen Senat angehörten, sammelte sich in dem Gremium die gesammelte politische Erfahrung des Staates.

Gerne griffen also die römischen Magistrate auf dieses Wissen zurück. Auch die Mitglieder des römischen Magistrats konnten sich sicher sein, später einmal im Senat aufgenommen zu werden. Daher vermieden sie es, den Senat etwa zu übergehen und die Senatoren zu verärgern. Denn dies konnte das Ende ihrer Karriere bedeuten. Deshalb wurde auch jede Gesetzesvorlage in Senat zuvor beraten, erst dann ging sie zur Besprechung in die Volksversammlung. Auch weitere Entscheidungen waren gegen den Willen der römischen Senatoren unmöglich. Mittels intercessio konnten die Senatoren Amtskollegen kontrollieren. Neben den Magistraten in Rom kamen auch alle anderen wichtigen Amtsträger aus den Reihen der Senatoren – Statthalter etwa oder auch römische Feldherren und Gesandte.

Der römische Senat und seine Kompetenzen

Neben einer allgemeinen Kontrolle über die Politik des Magistrats besaß der Senat auch formelle Kompetenzen, die sich mit der Zeit veränderten – insbesondere beim Übergang zum Prinzipat. Die klassischen Aufgabenbereiche waren zum Beispiel Zuweisung von Kompetenzen an Consuln und Praetoren, die Bewilligung von Triumphen und öffentlichen Ehrungen, die Regelung von Provinzialangelegenheiten, sowie die religiöse Oberaufsicht. Außerdem ein wichtiger Aufgabenbereich war die Außenpolitik, die allein dem römischen Senat oblag: Der römische Senat empfing Gesandtschaften verbündeter Städte oder fremder Völker, die Senatoren schlossen Verträge und erklärten Krieg und Frieden! Seit dem 2. Jhd. v. Chr. galten die Beschlüsse des römischen Senats sogar für die verbündeten Städte Italiens.

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