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Frauen - femina Römer Lexikon A-Z

Eheliche Gewalt – „in manum conveniebat“

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Eheliche Gewalt – die römische Hochzeit ohne Zeremonie

Römische Frauen wurden in die Familien ihrer Männer aufgenommen – kamen in deren Gewalt („in manum conveniebat“).

Dies konnte auf drei verschiedene Arten geschehen: durch Gewohnheitsrecht, das „coemptio“ und „confarreatio“ – dies geschah, wenn die Frau ein ganzes Jahr im Haus des Mannes wohnte, ohne drei Nächte von dort fern zu bleiben. Nicht einmal ihr Vater konnte sie dann von dort wieder auslösen. Die Wohnung war dann zum ehelichen Heim geworden und das Recht des Vaters galt als verjährt. Auf diese Weise konnte eine Verheiratung auch ohne eine Hochzeit oder ein Zeremoniell von statten gehen. Doch das Recht auf einen „pater familias“ konnte der Ehemann auf diese Weise nicht bekommen. Dies Recht und die entsprechende Macht konnte in der römischen Antike lediglich durch „justae nuptiae“ erworben werden.

Eheliche Gewalt in der Antike

Unter die Gewalt des Mannes geriet die Frau durch die Zeremonie der „coemptio“ – eine Art „Kaufhandel“ – oder durch die noch feierlichere „confarreatio“. Der „coemptio“ wurden die beiden Gatten einander zu Eigen. Dieser „Handel“ wurde bei den Römern mit dem so genannten „mancipatio“ vollzogen – der Zeremonie des Sklavenkaufs! Die Frau muss dabei in den Tempel gehen und drei Münzen mitnehmen. Eine davon trägt sie in ihrem Schuh. Sie kauft damit Penaten (Hausgötter), welche ihr das Recht geben, im Haus des Ehemannes an den Hauskulten der Familie teilzunehmen. Mit der zweiten Münze kauft sie ihren Mann. Mit der dritten Münze schließlich, erkauft sie sich das Recht, im Haus aufgenommen zu werden. Sie legt die letzte Münze in ein eigens hergestelltes Modell des Hauses, in das sie aufgenommen werden möchte. Eine Formel besiegelt das Zeremoniell: „Frau, willst du die Mutter meiner Kinder sein?“ – „Ich will es.“ – „Mann, willst du der Vater meiner Kinder sein?“ – „Ich will es.“ Diese Form der Eheschließung kann nur durch Freikauf gelöst werden – durch „remancipatio“.

Die „confarreatio“ ist die Heiligste. Der „flamen“ des Gottes Iuppiter, der oberste Priester, vollzieht das feierliche Zeremoniell als religiösen Akt. Mit geheiligten Formeln vermählt er das Brautpaar unter den Augen von zehn Zeugen. Nach den heiligen Gesetzen beschließen die „Hymnen“ die Ehe und als Opfer wird den Göttern ein Kuchen aus far (Getreide) dargeboten. Diese Feierlichkeit dauerte recht lang. Wurde sie von einem Donnerschlag etwa unterbrochen, musste von vorne begonnen werden.

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Quelle: Paul Werner, „Leben und Liebe im alten Rom“, Bertelsmann, 1977.