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Römer Lexikon A-Z

Proconsuln & Consuln der Römischen Republik

Sardinien
Sardinien wurde römische Provinz. By ck mpk (Gnu free).

Römischen Proconsuln in der Römischen Republik

Die ersten Repräsentanten Roms wurden nötig nach dem Ersten Punischen Krieg, als aus die eroberten Gebiete zu den italischen Provinzen Sicilia und Sardinia et Corsica wurden.

Beide waren zu weit von der Hauptstadt Rom entfernt, um von dort aus kontrolliert zu werden. Um die Herrschaft herzustellen, griffen die Römer zunächst auf bestehende Strukturen zurück: Die Praetoren Roms verfügten bereits über ein volles Imperium, ursprünglich, um die Consuln im Kriegsfall vertreten zu können oder auch selbst Armeen führen zu können. Also wurden für die Provinzen zusätzliche Praetoren gewählt, die dann die Consuln nicht in Rom, sondern in ihrer Provinz vertraten.

Römische Consuln in den italischen Provinzen

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Cäsar-Büste aus dem Römershop.

Bald schon bürgerte es sich ein, dass die Consuln im Anschluss an ihre Amtszeit in Rom für ein Jahr als proconsul in eine Provinz gingen. Später betraf dies auch die Praetoren als propraetor – so etwa 2. Jhd. v. Chr. in Hispania, im 1. Jhd. in Asia und seit Sulla dann auch generell. Gelegentlich wurden zudem auch Quaestoren als quaestor pro praetore – mit prätorischer Amtsgewalt – als Statthalter in eine Provinz geschickt oder übernahmen beim Tod des eigentlichen Statthalters dessen Kompetenzen bis zum Ende der einjährigen Amtszeit. Änderungen an dieser Praxis ergaben sich erst durch die lex Pompeia im Jahr 52 v. Chr. Diese bestimmte, dass zwischen der Ausführung der stadtrömischen Magistratur und der darauffolgenden Statthalterschaft mindestens fünf Jahre liegen mussten. Damit war eine klare Trennung beider Funktionen eingeführt. Unter Caesar wurde dies zwar nicht eingehalten, blieb jedoch Regel in der gesamten römischen Kaiserzeit.

Herrschaft über die römischen Provinzen

Die Bürgerkriege zu Ende der Republik hatten dazu geführt, dass Kaiser Augustus das alleinige Kommando über die Reichsprovinzen hatte und somit auch nominell deren Statthalter war. Im Jahr 27 v. Chr. gab er die Statthalterschaft zwar an das Volk zurück, doch wurde ihm ein Großteil gleich wieder unterstellt – weil diese nicht befriedet waren. In den kaiserlichen Provinzen bedurfte es neuer Amtsträger, da der Kaiser hier nominell selbst als proconsul agierte Als proconsul wurde er auch seit der Zeit von Kaiser Trajan außerhalb Italias bezeichnet. Eine andere republikanische Institution musste herhalten: Den proconsules großer Provinzen (zum Beispiel Hispania Terraconensis) wurden Unterbeamte zugeteilt, die vom Senat mit einem untergeordneten Imperium ausgestattet waren. Sie wurden auf Vorschlag des jeweiligen proconsul eingesetzt. Der Kaiser war natürlich auch darauf bedacht, dass diese Anwärter ihm anhingen – ihre Bedeutung wurde mit der Bezeichnung legati Augusti pro praetore hervorgehoben.

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