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Der römische Censor: Ämterlaufbahn

Relief Shop römischen Censor
Antikes Relief aus dem Römershop.

Censor der Römer

Die Aufgaben des römischen Censor wurden zu Zeiten des Königtums vom König persönlich vorgenommen und das Amt stand etwas abseits der gewöhnlichen römischen Ämterlaufbahn.

Um die Consuln von der Aufgabe der Vermögensschätzung zu entlasten wurde die Magistratur im Jahr 443 v. Chr. eingeführt. Zur römischen Königszeit nahmen die Könige selbst den census vor – die Vermögensschätzung der Bürger und die Musterung. Zu dieser Zeit mussten sich die Soldaten noch selbst ausrüsten und wurden gemäß ihres Vermögens in Centurien der Legionen zugeteilt. Das Prinzip der Kollegialität erforderte zwei Censoren, die aus den Reihen der ehemaligen Consuln kamen. Gewählt wurden sie alle fünf Jahre in den comitia centuriata. Also betrug die Amtszeit eines römischen Censor zunächst fünf Jahre. Später waren es 18 Monate. Wenn einer der Censoren verstarb, mussten beide neu gewählt werden. Am Ende der Amtszeit eines Censor stand mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer, dessen Bezeichnung auf eine Zeitspanne von fünf Jahren, beziehungsweise die Pachtperioden überging.

Der römische Censor: Das Amt

Das Amt des römischen Censor stand unter Immunität und sie mussten ihr Tun vor niemandem rechtfertigen. Aber sie hatten kein Imperium inne und konnten nach fünf Jahren Amtes nicht wieder gewählt werden. Rechtlich standen sie in der Ämterhierarchie zwischen Consul und Praetor. Das Amt hatte jedoch so hohes Ansehen, dass nur einstige Consuln auerwählt waren. Neben der Schätzung des Vermögens der römischen Bürger führten die römischen Censoren Bürgerlisten. Jeden römischen Bürger erfassten sie in eine tribus. Zudem führten Censoren Roms die Listen der Senatoren und der Ritter.

Sie wählten auch jene aus, die Zugang zu dem Gremium hatten und konnten „unwürdige“ Mitglieder ausschließen. Sie hatten die cura morum – die Aufsicht über die Sitten. Bei Verstößen gegen Sitte und Tradition konnten die römischen Censoren die Nota censoria, die Censorische Rüge, erteilen. Reichte dies nicht, forderten sie Ausschluss aus dem Gremium. Gegen Ende der Republik verloren die Censoren allmählich ihre Amtsaufgaben und wurden nicht mehr bestellt. Seit Kaiser Augustus übernahmen kaiserliche curatores (Verwalter) die Agenda. Kaiser Claudius hingegen führte zu Gunsten einer verlässlichen Übersicht das Amt mit verminderten Befugnissen und den Titel des römischen Censor wieder ein. Die Bestellung der römischen Censoren richtete sich fortan nach Kaiser und den jeweiligen Umständen im Lande.

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