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Frauen - femina Römer Lexikon A-Z

Eheliche Gewalt – „in manum conveniebat“

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Blumen gibt es im Römershop.

Eheliche Gewalt – die römische Hochzeit ohne Zeremonie

Römische Frauen wurden in die Familien ihrer Männer aufgenommen – kamen in deren Gewalt („in manum conveniebat“).

Dies konnte auf drei verschiedene Arten geschehen: durch Gewohnheitsrecht, das „coemptio“ und „confarreatio“ – dies geschah, wenn die Frau ein ganzes Jahr im Haus des Mannes wohnte, ohne drei Nächte von dort fern zu bleiben. Nicht einmal ihr Vater konnte sie dann von dort wieder auslösen. Die Wohnung war dann zum ehelichen Heim geworden und das Recht des Vaters galt als verjährt. Auf diese Weise konnte eine Verheiratung auch ohne eine Hochzeit oder ein Zeremoniell von statten gehen. 

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Verlobung in der Antike und die Götter

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Die Göttin Juno beschützte die Ehe – Statuetten gibt es im Römershop!

Verlobung in der Antike – die Götter!

Römer waren sehr abergläubisch und ihre Religion stark dem Glauben an die Gewalt der Götter verhaftet. Folglich war nicht jeder Tag der rechte, um eine römische Hochzeit abzuhalten.

Im März etwa, durften römische Paare nicht heiraten, denn dieser Monat war dem Kriegsgott Mars geweiht. Ein solches Unglück wollte wohl kaum eine Ehe als Grundlage für sich beanspruchen. Auch der bei heutigen Hochzeitspaaren so beliebte Monat Mai galt im römischen Glauben als Unglücksmonat wegen der „lemurales“. Der Legende nach hieß es: „In diesen Tagen soll weder Witwe noch Jungfrau die Fackel des Hymenäus anzünden; eine die in dieser Zeit heiratet, lebt nicht mehr lang.“ Auch das Sprichwort besagte: „Nur schlechte Frauen heiraten im Mai.“ Der Juni galt bei den Römern hingegen als günstiger Monat für eine Hochzeit, allerdings nur nach den Iden, also nach dem 13. Juni.

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Römische Ehe: Das Eheversprechen

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Brautstrauss aus heutiger Zeit. Via wikimedia commons by Christoph Braun.

Römische Ehe: Am Anfang das Versprechen

Das klassische römische Recht lehnte jeglichen Zwang für römische Ehe nach vorheriger Verlobung ab. Eine Klage in diesen Belangen verstieß gegen die guten Sitten (boni mores) und wurde schlicht abgewehrt.

Das römische Verlöbnis, das so genannte sponsalia, der in der klassischen antiken Zeit bedeutete lediglich eine soziale, keine rechtliche Bindung. Erst in nachklassischer Zeit wurden unter orientalischem Einfluss Vertragsstrafen für den Bruch der Verlobung (arrha sponsalicia) zugelassen.

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Römische Ehe: Verlobt und entlobt!

Antike Papyri aus Brüssel
Auch schriftlich konnte die Einwilligung zur Ehe erfolgen.

Über die römische Ehe

Anders als heute, sahen die Römer die Ehe nicht als „Rechtsverhältnis“ an, deren Gegenstand von der Rechtsordnung genormt war. Für die Römer war eine Ehe eine „verwirklichte Lebensgemeinschaft“.

Das heißt, die römische Ehe war eher eine soziale Tatsache mit entsprechenden Rechtsfolgen. Diese mit einer Ehe verbundenen Rechtsfolgen betrafen allerdings nach dem ius civile lediglich Ehen unter römischen Bürgern (matrimonia iusta).

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Römische Hochzeit und das antike Eherecht

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By Nemo via Pixabay.

Römische Hochzeit

Nach der Hochzeit war der Wohnsitz des Mannes auch der der Frau. Sie galt dann als Einwohnerin der Stadt, in der ihr Mann Bürger war und durfte von wo sie herstammte nicht gezwungen werden Ämter zu übernehmen.

Die Mitgift musste die Ehefrau dort fordern, wo der Ehemann seinen Wohnsitz hatte. Die römische Frau hatte absolute Treuepflicht gegenüber ihrem Mann. Zuwiderhandlungen wurden gemäß der Lex Iulia de adulteriis coercendis bestraft.