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Römische Ehe: Konditionen & Hindernisse

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Eheringe. By firemystery via pixabay.

Ehevoraussetzungen und Hindernisse im antiken Rom

Die römische Ehe kam formlos, durch Aufnahme der Lebensgemeinschaft mit Ehewillen (affectio maritalis) zustande. Doch gewisse Voraussetzungen oder auch Ehehindernisse gab es sehr wohl: Zum einen musste das Bürgerrecht, beziehungsweise conubium gegeben sein.

Außerdem mussten die beiden Partner die pubertas, die Mündigkeit und Geschlechtsreife, erreicht haben. Frauen mussten für die römische Ehe mindestens zwölf Jahre alt sein, Männer 14 Jahre. Geisteskranke durften in der römischen Gesellschaft nicht heiraten. Wurde aber jemand während der Ehe geisteskrank, bestand die Ehe fort.

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Römische Ehe: Das Eheversprechen

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Brautstrauss aus heutiger Zeit. Via wikimedia commons by Christoph Braun.

Römische Ehe: Am Anfang das Versprechen

Das klassische römische Recht lehnte jeglichen Zwang für römische Ehe nach vorheriger Verlobung ab. Eine Klage in diesen Belangen verstieß gegen die guten Sitten (boni mores) und wurde schlicht abgewehrt.

Das römische Verlöbnis, das so genannte sponsalia, der in der klassischen antiken Zeit bedeutete lediglich eine soziale, keine rechtliche Bindung. Erst in nachklassischer Zeit wurden unter orientalischem Einfluss Vertragsstrafen für den Bruch der Verlobung (arrha sponsalicia) zugelassen.

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Römische Ehe: Verlobt und entlobt!

Antike Papyri aus Brüssel
Auch schriftlich konnte die Einwilligung zur Ehe erfolgen.

Über die römische Ehe

Anders als heute, sahen die Römer die Ehe nicht als „Rechtsverhältnis“ an, deren Gegenstand von der Rechtsordnung genormt war. Für die Römer war eine Ehe eine „verwirklichte Lebensgemeinschaft“.

Das heißt, die römische Ehe war eher eine soziale Tatsache mit entsprechenden Rechtsfolgen. Diese mit einer Ehe verbundenen Rechtsfolgen betrafen allerdings nach dem ius civile lediglich Ehen unter römischen Bürgern (matrimonia iusta).