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Verlobung in der Antike und die Götter

Juno-München
Die Göttin Juno beschützte die Ehe – Statuetten gibt es im Römershop!

Verlobung in der Antike – die Götter!

Römer waren sehr abergläubisch und ihre Religion stark dem Glauben an die Gewalt der Götter verhaftet. Folglich war nicht jeder Tag der rechte, um eine römische Hochzeit abzuhalten.

Im März etwa, durften römische Paare nicht heiraten, denn dieser Monat war dem Kriegsgott Mars geweiht. Ein solches Unglück wollte wohl kaum eine Ehe als Grundlage für sich beanspruchen. Auch der bei heutigen Hochzeitspaaren so beliebte Monat Mai galt im römischen Glauben als Unglücksmonat wegen der „lemurales“. Der Legende nach hieß es: „In diesen Tagen soll weder Witwe noch Jungfrau die Fackel des Hymenäus anzünden; eine die in dieser Zeit heiratet, lebt nicht mehr lang.“ Auch das Sprichwort besagte: „Nur schlechte Frauen heiraten im Mai.“ Der Juni galt bei den Römern hingegen als günstiger Monat für eine Hochzeit, allerdings nur nach den Iden, also nach dem 13. Juni. Dem Glauben nach brachten die ersten zwölf Tage Unglück. Ovid zitierte diesbezüglich sogar den Iuppiter-Priester: „Man muss warten, bis der Tiber allen Unrat aus dem Vesta-Tempel ins Meer geschwemmt hat.“ Auch die Kalenden im Juli galten bei den Römern als ungünstig für eine Vermählung. Sie waren Feiertage, an denen nur Witwen heiraten sollten. Sie waren bereits erfahren und defloriert. Denn an den Feiertagen durfte man laut dem römischen Glauben niemandem „wehtun“. „Toedis aliena tempora“ bedeutete so viel wie, dass auch der Tag direkt auf die Kalenden, Nonen und Iden Unheil bringt.

Verlobung: Ein Vertrag muss her!

Vor der Hochzeit opferten die Römer traditionell der Göttin Juno, der Venus und den Grazien. Die Braut erhielt von ihrem Vater als Geschenke meist Stoff und Edelsteine. Dem künftigen Ehemann war hingegen nicht erlaubt, seine Braut reich zu beschenken. Bei den Römern herrschte der Glaube, dass die Frau den Mann um seiner selbst lieben und ehren sollte. Die Liebe zum Gatten sollte nicht durch materielles Interesse „verdorben“ werden.

Am Tag vor dem großen Fest wurde der Ehevertrag der Brautleute aufgesetzt. In diesem waren die Höhe der Mitgift und der Termin der Auszahlung festgehalten. Töchter aus wohlhabenden Häusern wurden in der Regel vom Vater eine Million Sesterzen mitgegeben. Der Vertragstext endete: „Möge all dies rechtens und zum Besten geraten.“ Ursprünglich ließ sich der Bräutigam auch noch von einem Verwandten zum Tempel begleiten, um sich wahrsagen zu lassen und zu den Göttern Pilumnus und Picumnus zu beten. Später kamen die Auguren am Hochzeitsmorgen ins Haus, um wahrzusagen.

In der letzten jungfräulichen Nacht schlief die Braut mit einer safrangelben Tunika gekleidet und einem weißen Umhang in ihrem Bett. Dies war die gleiche Kleidung, die auch römische Jünglinge am Abend vor ihrer Verleihung der Männertoga trugen. Die Hochzeit war für die rechtliche Gültigkeit der Ehe allerdings nicht mehr notwendig. Diese war bereits mit der Unterzeichnung des Ehevertrags und dem Jawort der Brautleute besiegelt.

Juno-München

Quelle: Paul Werner, „Leben und Liebe im alten Rom“, Bertelsmann, 1977.

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