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Römer Lexikon A-Z

Volkstribunat & Vigintiviri

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Justizpalast in Rom; Notafly (public domain).

Kaiserzeit: Volkstribunat

Eine wichtige Rolle spielte das Volkstribunat schließlich beim Umbau der Römischen Republik zum Prinzipat.

Die tribunizische Amtsgewalt wurde auf den neuen princeps übertragen, als republikanische Legitimation der kaiserlichen Macht innerhalb der Stadt Rom. Damit wurde das Amt politisch bedeutungslos, denn nun übte der Kaiser die tribunizischen Rechte monopolisiert aus. Dennoch wurde es bis ins 5. Jhd. weiter besetzt. Die Interzessionen gegen Gesetzesvorschläge verschwanden auf diese Weise. Sie wurden jedoch ohnehin durch den Kaiser vorentschieden. Zwar tauchten noch unter Kaiser Nero intercessiones gegen Magistratsbeschlüsse und unter den Flaviern gegen Senatsbeschlüsse auf, doch verlor die tribunizische Gesetzgebung, die in der Republik häufig als unkompliziertes Gesetzgebungsverfahren genutzt worden war, bald völlig. Das letzte bekannte plebiscitum ist die Lex Pacuvia aus dem Jahr 8 v. Chr. Als Ersatz für ihre politische Bedeutung wurden den Volkstribunen neue administrative Funktionen zugestanden: Sie überbewachten nun Bestattungen, waren seit dem Jahr 7 v. Chr. an der Leitung der stadtrömischen Regiones beteiligt und organisierten etwa die Augustalia.

Die römischen Vigintiviri

Das römische 20-Männer-Kollegium war eine Zusammenfassung mehrerer Kollegien, die gemeinsam die Einstiegsämter in den römischen cursus honorum bildeten. Sie setzten sich zusammen aus den so genannten IIIviri capitales, den IIIviri aere argento auro flando feriundo, den IIIIviri viis in urbe purgandis und den Xviri litibus iudicandis. Seit der Kaiserzeit war schließlich eines dieser Ämter Voraussetzung überhaupt für den Einstieg in den cursus honorum. Prestige besaßen dabei die Ämter der IIIviri aere argento auro flando feriundo und die Xviri litibus iudicandis, welche zumeist junge Patrizier und Angehörige der Nobilitas bekleideten. Sie wurden unter Vorsitz der Praetoren in den comitia tributa gewählt.

Die Entwicklung der römischen Vigintiviri

Ursprünglich gehörten 26 Amtsträger zu den niedrigsten collegia innerhalb der stadtrömischen Magistraturen. Die IIIviri capitales, auch genannt IIIviri nocturni oder einfach nur IIIviri, wurden wohl um 290 v. Chr. geschaffen und unter Caesar auf vier erhöht, um von Augustus wieder auf drei beschränkt zu werden. Ursprünglich von den Praetoren eingesetzt, erfolgte ihre Wahl seit 242 v. Chr. durch die Volksversammlung. Sie waren in erster Linie verantwortlich für die Kriminalrechtspflege und die Pflege des Zivilrechts. Dies beinhaltete die Aufsicht über Gefangene und über die Vollstreckung der Todesurteile. Zudem kümmerten sie sich in Gemeinschaft mit den Aedilen um die Verbrennung verbotener Bücher. Aufgrund dieser kriminalrechtlichen Befugnisse hatten die IIIviri ihren Stand unweit des Kerkers auf dem Markt an der maenischen Säule. Daneben waren sie für die Sicherheit in der Hauptstadt verantwortlich und hatten für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Aufgegriffene Vagabunden wurden von den IIIviri je nach Stand abgestraft oder verwarnt. Bei Feuerbrünsten hatten sie gemeinsam mit den Consuln, Volkstribunen und Ädilen die Pflicht zur Stelle zu sein. In der Kaiserzeit wurde diese Machtfülle allerdings erheblich eingeschränkt.

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