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Römer Lexikon A-Z

Der römische Magistrat

Der römische Magistrat

Gegenüber dem einfachen römischen Bürger hatten die Magistrate der Stadt Rom eine ganz besondere Macht: die coercitio. Diese gab ihnen das Recht, jederzeit gegen Störungen der öffentlichen Ordnung vorzugehen. Die Magistrate konnten einstweilige Anordnungen (interdicta) treffen.

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Panorama des Kolosseums in Rom; by Dnalor 01 via wikimedia commons.

Sie verhängten dann etwa Geldbußen (multae) oder verhafteten Übeltäter (vincula, prensiones), nahmen Pfänder ein (pignoris capio) und sogar körperliche Züchtigung kam zum Einsatz als Strafe für ein öffentliches Vergehen (verbera). Die Todesstrafe (coercitio capitalis/coercitio plenissima) konnten die Magistrate ebenfalls verhängen. Die letzteren beiden Strafen wurden als Machtinstrument der römischen Magistrate eingeschränkt, da die Bürger sich mittels einer provocatio ad populum unter den Schutz der Volksversammlung stellen konnten. Die römische Volksversammlung hatte schließlich und final über die Bestrafung zu entscheiden.

Der römische Magistrat und Senat

Pferdchen
Antike Statuette aus dem Römershop.

Ganz nach eigenem Gusto konnten die römischen Magistrate dann allerdings doch nicht schalten und walten. Denn nach Ablauf ihrer Amtszeit musste der jeweilige Magistrat Rechenschaft ablegen.

Falls er gegen Gesetze verstoßen hatte, galt nun seine Immunität, die während der Amtszeit gegolten hatte, nicht mehr und der jeweilige römische Magistrat konnte nun verklagt werden. Obwohl aus juristischer Sicht der Senat keine Verfügungsgewalt über die Magistrate hatte, wagte es doch kaum einer der römischen Beamten, sich über die Empfehlungen des Senats hinwegzusetzen. Die ersten plebejischen Ämter hingegen waren keine Magistrate, sondern eher im Sinne von Vertrauensstellungen. Erst ab 366 v.Chr. durften die Plebejer auch die Ämterlaufbahn einschlagen und das römische Tribunat blieb ihnen allein vorbehalten. Lediglich durch eine Translatio ad Plebem, den Übertritt vom Patrizierstand in den Plebejerstand durch Adoption, konnte ein Patrizier zum Volkstribun werden.

Der römische Magistrat und seine Liktoren

Äußerlich zu erkennen waren die Magistrate mit imperium an den Liktoren mit Rutenbündeln, die sie stets begleiteten. Kurulischen Amtsträgern stand zudem der kurulische Stuhl zu und eine toga praetexta mit Purpurstreifen. Die anderen Beamten trugen die gewöhnliche römische Toga. Nicht einmal ein Anrecht auf einen subsellium hatten sie – einen niedrigen Stuhl ohne Rückenlehne. In der Regel begegneten die römischen Bürger ihren Magistraten mit Respekt und Ehrfurcht. Traf man einen römischen Magistraten auf der Straße, machte man Platz, stieg gegebenenfalls vom Pferd und grüßte ehrerbietig. Doch auch die Liktoren verschafften den Magistraten Freiraum in der Menge. Wenn der Amtsinhaber saß, standen die Bürger auf. Auch in der Volksversammlung waren die römischen Magistrate die einzigen, die sitzen durften.

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