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Römer Lexikon A-Z

Politik & Verwaltung: die römische Curiae

Soldat
Motiv: Römischer Soldat mit Schild; by User:FA2010 (gemeinfrei).

Römische Politik und Verwaltung – die Curiae

Die Curiae setzten sich ursprünglich den Patriziern als einzige römische Vollbürger zusammen. Nur durch cooptatio, die Wahl durch die Mitglieder, oder durch adlectio, Erlaubnis von Plebejern, konnte man in die Curiae aufgenommen werden.

Als die Abstimmung über römische Gesetze auf die Centuriatskomitien überging, sicherten sich die Patrizier jedoch weiterhin das Recht, einen Beschluss der Komitien durch Ablehnung durch die Comitia Curiata zur Nichte machen zu können. Sonst blieb ihnen lediglich eine formelle Bestätigung der Übertragung von imperium auf einen Magistraten. Später wurde dies durch eine zusätzliche Bestätigung dreier Auguren umgangen.

Die römische Curiae und die Comitia Centuriata

Servius Tullius setzte die römische Comitia Centuriata ein. Diese Volksversammlung schloss auch Plebejer ein und teilte die Bevölkerung in sechs Vermögensklassen. Jede classis bestand aus mehreren centuriae; insgesamt waren es 193. Von diesen besaß jede eine Stimme, unabhängig von ihrer Mitgliederzahl. Die Comitia Centuriata war eine Art Heeresversammlung, bei der die Bürger auch in Waffen erschienen. Die Bürger wurden nach ihrem Steueraufkommen in die Reiterklassen oder als Fußsoldaten eingeteilt. Folglich war die classes der vermögenden, der Reitergruppe, wesentlich kleiner als die der Fußsoldaten. Das führte wiederum zu einem unterschiedlichen Wert der Stimme.

Ungleiches Verhältnis in der römischen Volksversammlung

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Untersetzer aus Marmor aus dem Römershop.

Die Abstimmungen der Comitia Centuriata funktionierten wie bei der Comitia Curiata. Immer erforderte sie eine Mehrheit für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags.

Also kamen die meisten aus den ärmeren Klassen meist nicht zur Abstimmung, denn die Ritter und Senatoren allein konnten bereits die erforderliche Mehrheit bilden. Die Reichen entschieden! Servius erteilte schließlich den Zenturiatskomitien die Rechte, welche die Comitia Curiata vorher inne hatte: Die Abstimmung über Gesetze, die Wahl der Magistrate (Consuln, Praetoren und Censoren) und sogar die Entscheidung über Krieg und Frieden! Für Gesetzesabstimmungen oder Kriegserklärungen legte der einberufende Magistrat einen Senatsbeschluss vor, der angenommen wurde oder abgelehnt. Auch war er das höchste Gericht, ohne das kein Römer zum Tode verurteilt werden durfte.

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