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Römische Architektur | Lage und Bewirtung der villae rusticae

Lage und Bewirtung der villae rusticae

Das Gelände der villa rustica war häufig mit Hecken, Mauern oder einem Graben umfasst – vor allem Wehrgehöfte in den Randgebieten des Reiches. Eine Umfriedung schloss das Wohngebäude und die anliegenden Wirtschaftsgebäude ein. Archäologische Funde zeigen, dass innerhalb eines solchen Areals neben Wohnhäusern und Stallungen auch Brunnen, Druschplätze, Garten- und Teichanlagen angelegt waren. Bestattungsplätze lagen außerhalb, meist an einer Zufahrtsstraße – so wie unsere heutigen Friedhöfe zumeist auch. Beliebt als Standort für die römischen villae rustica waren die fruchtbaren Lößebenen des Rheinlandes und der Wetterau. Sie wurden geradezu mit einem wabenartigen System aus villae rusticae überspannt. Der Abstand zwischen den einzelnen Hofanlagen betrug zirka zwei bis drei Kilometer.

Bewirtung einer villa rustica

Oft war der Hausherr (dominus) einer villa rustica ein Militärveteran, der innerhalb der provinzialen Infrastruktur Versorgungsaufgaben für nahe gelegene Städte und Garnisonen übernahm. Aufgrund hoher Transportkosten lagen die meisten Villen in der Nähe der Verbraucher. Dies erklärt auch die große Zahl von villae rusticae in den Grenzprovinzen, in denen römische Truppen hauptsächlich stationiert waren. Besonders effizient waren die Bauernhöfe nicht. Wenn eine Villa zirka 50 Personen umfasste, konnte diese bestenfalls für 20 Städter oder Soldaten Nahrung produzieren. Folgt man dieser Berechnung, so lässt sich vermuten, dass rund um eine Stadt wie mit 40.000 Bewohnern etwa 2000 Villen für deren Versorgung existiert haben müssen. Das Gebiet, das diese 100.000 Bauern benötigten, war enorm.

Die logistischen Hürden für Transport und Lagerung waren ebenfalls zu Zeiten der Römer hoch. Bis zu 50 Kilometer weit lieferten die Villen ihre Waren in die Städte. Vorzugsweise gelangten die Waren über den günstigen Wasserweg, also Flüsse, in die römischen Städte. Die Bewirtschaftung der Güter oblag dem domus (Hausherrn) oder einem Verwalter des Anwesens. Dieser entschied je nach Jahreszeit und anfallender Tätigkeit, was die Landarbeiter, zumeist Sklaven (servi), aber auch Freigelassene (liberti) oder Freie, in der Landwirtschaft zu arbeiten hatten.