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Römische Ehe unter Kaiser Augustus

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Römische Ehe: Gesetz unter Kaiser Augustus

Kaiser Augustus wurde berühmt für seine bevölkerungs- und gesellschaftspolitischen Reformen, die neben dem Freilassungsgesetz auch Gesetze über die römische Ehe als Kernstücke enthielten.

Dabei wurde die auch sonst vielzitierte altrömische Tugend (Italica virtutis) gegenüber der zunehmenden Scheu der höheren Stände vor Ehe und Kindern beschworen.

Römische Ehe: Legitimität der Kinder

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Die in gültiger Ehe gezeugten Kinder galten als ehelich und folgten der Rechtsstellung des Vaters zum Zeitpunkt der Empfängnis. Sie unterstanden damit seiner patria potestas bis zu dessen Tod. Es ei denn, sie wurden aus der väterlichen Gewalt durch emancipatio entlassen. Adoptierte Kinder hatten den gleichen Status wie Eheliche.

Uneheliche Kinder unterstanden nicht der patria potestas des Vaters und konnten nicht gegen ihren Willen in dessen Gewalt gelangen. Sie waren sui iuris und mit ihrem Erzeuger rechtlich nicht verwandt. Dennoch bestand eine gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen dem unehelichen Kind und der Mutter (sowie deren Familie). Eheliche Kinder mussten intra tempus legitimum geboren werden. Festgelegt war frühestens der 181. Tag nach der Eheschließung und spätestens der 300. Tag nach Beendigung der Ehe. Die Ehelichkeit wurde auch abgesprochen, wenn der römische Ehemann beweisen konnte, dass er nicht der Vater war – etwa durch Abwesenheit, Erkrankung oder gar Zeugungsunfähigkeit, oder aus anderer Ursache, die dazu führte, dass er keinen geschlechtlichen Umgang mit seiner Frau hatte.

Römische Ehe: Beendigung durch den Tod

Die meisten römischen Ehen endeten durch den Tod eines Partners. Es geschah jedoch auch, dass ein Ehepartner die gesellschaftliche Rechtsfähigkeit (zum Beispiel den Verlust des römischen Bürgerrechts) ereilte und dieser damit auch die römische Ehefähigkeit verlor. Heiratete die Witwe innerhalb der Trauerzeit von zehn Monaten, wurde sie innerhalb der Gesellschaft als ehrlos erklärt. Brachte die Witwe jedoch innerhalb der Trauerzeit ein Kind auf die Welt, so durfte sie sofort nach der Geburt heiraten – Grund dafür war sicherlich die materielle Absicherung für das Kind.

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