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Römische Medizin im antiken Kaiserreich

Römische Pinzette
Diese römische Pinzette finden Sie auf den Seiten des Römershops vom Forum Traiani.

Über die römische Medizin im Kaiserreich

Römisches Bürgerrecht erhielten griechische Ärzte in republikanischer Zeit äußerst selten. Erst Caesar verlieh Ärzten und Lehrern allgemein das römische Bürgerrecht. Kaiser Augustus ging gar einen Schritt weiter, denn er hatte positive Erfahrungen mit seinem Leibarzt Antonius Musa gemacht. So entwickelte sich die Geschichte der römischen Medizin.

Kaiser Augustus befreite Ärzte sogar von Abgaben und erhob seinen Helfer Musa in den Ritterstand. Er ließ gar das Standbild des treuen Hausarztes im Äskulaptempel auf der Tiber-Insel aufstellen. Dies zog weitere Ärzte aus dem Osten an und auch Römer, wie etwa Marcus Artorius und Aulus Cornelius Celsus, begeisterten sich für den Beruf des Mediziners. Die römische Medizin war im Aufstieg begriffen.

Römische Ärzte in der römischen Kaiserzeit

Eine erfolgreiche Praxis zu führen bedeutete in der römischen Kaiserzeit ein gutes Honorar. Im Schuldrecht wurden aushaftende Arzthonorare bevorzugt, wenn das Honorar bei gesundem Zustand vereinbart worden war. Eine gute Qualität ärztlicher Versorgung sicherten sich auch die Kaiser und ihre Familien. Unter Kaiser Nero ist erstmals ein archiater (Oberarzt) bezeugt. Von diesem lateinischen Begriff leitete sich übrigens auch das deutsche Wort Arzt ab. Erst Antoninus Pius jedoch schuf mehrere archiatri populares (öffentliche Oberärzte), die für die vierzehn Regionen Roms zuständig waren und einer für die Vestalischen Jungfrauen. Außerhalb der Hauptstadt gab es fünf bis sieben solcher Volksärzte für die Kranken in den kleineren Städten.

Römische Ärzte spezialisieren sich

Zunehmend spezialisierten sich die römischen Ärzte. Zur Zeit der Römer gab es bereits Zahnärzte (ab dem 5. Jhd. v. Chr.). Doch den Höhepunkt der Spezialärzte gab es erst in der Kaiserzeit, als es auch zahlreiche Ärzteschulen gab. Unter allgemeinen Ärzten und römischen Chirurgen wurden die Bereiche Augen, Ohren, Zähne, Gynäkologie, Fistelbehandlung, Knochenbehandlung und Steinbehandlung (Niere, Galle) unterschieden.

Da die medizinische Behandlung keiner staatlichen Kontrolle unterlag, gab es natürlich auch zahlreiche Scharlatane, die sich Ärzte nannten. In Wahrheit aber waren sie auf das nicht unbeachtliche Honorar aus, das mit der Kunst der Medizin verdient werden konnte. Später verlangten manche Städte für die Ausübung eines medizinischen Berufs einen Nachweis über das entsprechende fachliche Wissen oder Referenzen über den Besuch einer Ärzteschule.

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