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Römer Lexikon A-Z

Römische Sklaven: Leben und Wandel der Zeit

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Reiche Römer konnten sich viele Sklaven halten. Münzschatz (insgesamt 615 Antoniniane und Denare) by Anagoria via wikimedia commons.

Römische Sklaven

Römische Sklaven waren ursprünglich ausschließlich Schuldsklaven. Erst später wurden Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht und als die Schuldsklaverei im 2. Jhd. v. Chr. auf Druck der Bevölkerung hin verboten wurde, wurden nahezu nur noch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht.

Denn durch die zahlreichen Eroberungsfeldzüge der Römer kamen immer mehr Kriegsgefangene und die Schuldsklaverei wurde dadurch hinfällig. Zudem wurde eine Freie zur Sklavin, wenn sie mit einem Sklaven in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (in contubernio) lebte und der Herr des Sklaven dem Zusammenleben nicht zustimmte. Gelegentlich ließ sich aber auch ein Freier als Sklave verkaufen!

Römische Sklaven im Wandel der Zeit

Römische-Münzen
Römische Münzen gibt es im Römershop.

Das Zwölftafelgesetz behandelte den römischen Sklaven rechtlich als Mitglied der familia und der Sklave hatte, wenn auch zu minderen Bedingungen, Teil am Schutz der Rechtsordnung. Sklaven ging es in Rom kaum schlechter als anderen Freien, die ja ebenfalls unter dem pater familias standen. Die Rechtsstellung änderte sich aber in der Zeit der Eroberungskriege, als massenweise Sklaven als Kriegsbeute nach Rom gebracht wurden und der Sklave als Sache und sein Herr als Eigentümer angesehen wurde. Der Sklave wurde nun Teil des Vermögens eines freien Römers. Rechtsvorschriften zum Schutz des Sklaven gab es nicht. Doch in der augusteischen Zeit kam es erneut zu einer teilweisen Aufwertung der sozialen Rolle der Sklaven: Sklaven und Freigelassene erlangten in dieser Zeit sogar einflussreiche höhere Stellungen im Geschäftsleben oder in der Verwaltung.

Leben: Römische Sklaven

Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven und Freigeborene konnten jederzeit, sofern sie nicht Römer waren, als Kriegsgefangene zu Sklaven werden. Der Eigentümer des Sklaven hatte das Recht, jederzeit über Leben und Tod seiner Sklaven zu bestimmen. Wenn ein Sklave Geld verdiente, gehörte dies ebenfalls seinem Herrn und grundsätzlich hatte kein Sklave Vermögensrechte, war etwa Eigentümer einer Sache, Inhaber eines dinglichen Rechts oder Inhaber einer schuldrechtlichen Forderung. Mit dem Einverständnis seines Herrn konnte der römische Sklave Rechtsgeschäfte für den Herrn abschließen und über einen Teil des Vermögens seines Herrn verfügen, welches ihm dieser dafür überließ (peculium). Der römische Sklave erwarb alles für seinen Herrn, nichts für sich selbst.

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