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Kannten Römer einen Arbeitsvertrag?

Römisches Recht- Arbeitsvertrag bei den Römern
Römisches Recht – Arbeitsvertrag bei den Römern

Arbeitsvertrag: Ja oder Nein? 

Nachweislich sind Beschäftigungsverhältnisse bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelung. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle.

Dennoch, es gab einen römischen Arbeitsvertrag!

Arbeitsvertrag bei den Römern

Im location conductio operarum wurden Leistung und Gegenleistung geregelt, also Entgelt in Form von Barem oder Naturalien – Verpflegung, Arbeitszeiten, die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder freie Tage wurden im römischen Arbeitsvertrag beispielsweise ebenso festgelegt. Auch „Strafen“ für das Fernbleiben von der Arbeit oder verspätete Lohnzahlung des Arbeitgebers waren schon Thema.

Arbeitsbedingungen nicht per Vertrag geregelt

Das Krankheitsrisiko trug der Arbeitnehmer. Krankenversicherungen gab es zu dieser Zeit noch nicht. Privatrechtliche Gerichtsverfahren im Streitfall gab es auch im Römischen Reich bereits. Auch Ausbildungsverträge. Die überlieferten Arbeitsbedingungen schienen erträglich.

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