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Das römische Reich Römer Lexikon A-Z

Römisches Recht | Bürger und Zivilrecht

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Deckenfresko in der Pfarrkirche St. Andreas in Parsberg,
by DALIBRI via wikimedia commons.

Welche Rechte hatten Römer?

In der römischen Republik hatten alle Bürger zwei Grundrechte: Das Stimmrecht (suffragium) und das Recht der Berufung an die römische Vollversammlung (provocatio).

Dieses römische Recht waren die Grundregeln der Freiheit der römischen Bürger und stammen beide aus der Frühzeit der Republik. Das Berufungsrecht entstand vermutlich aus dem Recht der Bürger, gegen die Todesstrafe Berufung einzulegen. Ein Richter, der die Todesstrafe aussprach, ohne dem Bürger das Berufungsrecht einzuräumen, machte sich des Mordes schuldig.

Eine Ausnahme war lediglich, wenn das Berufungsrecht durch einen Belagerungszustand vertagt werden musste oder durch die Berufung eines Diktators aufgehoben war. Während der Kaiserzeit wurde das römische Berufungsrecht auch auf Zivilprozesse ausgedehnt. Eine übergeordnete Instanz wurde zudem eingeführt als Appellationsgericht.

Römisches Recht: das Zivilrecht

Die erste systematische Sammlung des Rechts fand unter Konsul Q. Mucius Scaevola 95 v. Chr. statt. Das römische Zivilrecht hat jedoch bis heute erkennbaren Einfluss auf die europäische Rechtsprechung. Geschriebene Gesetze gab es zuvor nicht. Vielmehr war das Recht ein Gewohnheitsrecht. Gesetzestexte entsprangen dem sakralen Bereich und waren daher eher kultisch, ritualisiert und basierten auf Spruchformeln. Allgemein gültige Regeln gab es ab 450 v. Chr. Sie entstanden aus den Machtkämpfen der Patrizier und Plebejer. Das Zwölftafelgesetz schützte ausschließlich römische Vollbürger.

Römisches Recht: die Bürgerrechte

Die Römer unterschieden zwischen Staatsrecht (ius publicum) und Privatrecht (ius privatum). Das Privatrecht gab den Bürgern in Rechtsgeschäften Sicherheit. Vor dem Gesetz galten alle Bürger als gleich, die berechtigt waren, nach dem Gesetz behandelt zu werden. Sklaven, Freigelassene und Einwohner ohne Bürgerrecht waren vom Gesetz ausgeschlossen. Nach dem zweiten Punischen Krieg wurde das Römische Recht weiter ausgebaut. Das Zivilrecht wurde aufgeteilt in Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht und Erbrecht. Erstmals entstand ein Unterschied im römischen Recht zwischen Besitz (possessio) und Eigentum (dominium). Das Schuldrecht regelte das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger. Auch Verträge (contractus) spielten ab diesem Zeitpunkt eine Rolle in der römischen Rechtsprechung.

Im Familienrecht wurden die Verhältnisse innerhalb der Familie geregelt, auch das Vormundschaftsrecht und das Erbrecht. Prozesse fanden öffentlich statt, auf dem Forum in Rom. Auf einer halbkreisförmigen Tribüne versammelten sich der Vorsitzende und die Geschworenen. Der verhandlungsführende Prätor saß auf dem sella curculis, dem Ratssessel, die Geschworenen auf Bänken. Bei wichtigen Prozessen war es in Rom üblich, dass eine Schar von Publikum den Gerichtshof umgab, um auf die Geschworenen Einfluss zu nehmen.

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