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Römisches Recht

Römisches Recht

Römisches Recht SchriftrolleErwähnenswert am römischen Rechtswesen ist vor allem, dass es erst langsam durch die Jahre anfing zu wachsen und es keinen einheitlichen Kanon des Rechts gab. Somit stützte man sich traditionell auf die „exempla maiorum“ (die „Präzedenzfälle“). Interessant ist auch, dass bei Gerichtsverfahren Zauberformeln gesprochen wurden um das Rechtswesen zu schützen. Sie entstanden 300 v.Chr. durch die pontifices.
Das Zwölftafelgesetz gilt als erste Niederschrift von Rechtsformen (451/450 v.Chr.) und geschah durch eine Kommission von zehn Männern. Das „ius civile“ ist eine Rechtssammlung von Gesetzen, die auf dem Zwölftafelgesetz aufbaute und zeitlich gesehen zuerst angewandt wurden. Dann galten die Plebiszite als maßgebend für die Gesetzgebung (im „concilium plebis“ beschlossen). Und schließlich die Senatsbeschlüsse (die „senatus consulta“).

Das „ius civile“ wurde wegen mangelnder Wandlungsfähigkeit mit dem „ius honorarium“ überlagert; Grundlage der Amtsführung römischer Beamte. Das „ius gentium“ bezog sich als Rechtsform auf die Beziehungen von Römern zu den in Rom ansässigen Fremden.
Das Königs- oder Volksgericht befasste sich dabei mit Fällen von Hochverrat („perduellio“), Tempelschädigung („sacrilegium“) oder auch Verbrechen an der Allgemeinheit („crimina publica“).
Die Einbringung eines Gesetzesvorschlags („rogatio“) durch die Volksversammlung („comitia“), ging, nach dem Einverständnis des Königs, auf die Konsuln und Prätoren über, die sich um die Ausführung der Gesetze in der Republik kümmerten.
So entwickelten sich also die „leges“ (Gesetze), wobei man die Gesetze nach den jeweiligen Anklägern benannte (lex Hortensia, lex Tullia, lex Manilia).

Die Rechtsberatung

Die Senatoren waren Fachjuristen („iuris consulti“), die kostenlos Rechtsauskünfte und Gutachten („responsa“) erstellten, die oft vor Gericht angewandt wurden. Schließlich aber übernahmen diese Aufgaben aber die Kaiser, die vor Gericht nur die eigenen Urteile gelten ließen.

Die „Corpus iuris civilis“

Im 6. Jahrhundert n.Chr. ließ Kaiser Iustinian eine Sammlung des römischen Rechts zusammenstellen und prägte damit das europäische Mittelalter und auch Deutschland, da viele Rechtsgrundsätze bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900 Gültigkeit besaßen.

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