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Das römische Reich

Steuerwesen der Römer

Steuerwesen der Römer
Römische Münzen auf einem Fresko aus Pompeji

Finanzamt der Antike

Dieses sei vorausgeschickt: die genaue Steuerbelastung lässt sich nicht konkret berechnen, da Angaben dazu kaum den Historikern vorliegen! Dennoch haben wir hier eine Übersicht der häufigsten Steuerarten, die es im römischen Reich gab:

 Steuerwesen der Römer Tabelle der Steuern

Steuerart Beschreibung
annona civica (Zivilnaturalabgabe) Abgabe zur städtischen Grundversorgung, die teilweise an Bedürftige in den Städten abgeführt wurden
tributum capitis (Kopfsteuer) Nicht alle Bürger mussten diese Steuer bezahlen, die sich nicht nach dem Einkommen richteten; vielmehr richtete sie sich nach der Kopfzahl der Familie
vicesima  libertatis (5%ige Freilassungssteuer) Diocletian hob diese Steuer nach dem Rückgang der Sklaverei auf (im 3. Jh.n.Chr.). Sie wurde nach dem Kaufpreis der Sklaven bemessen.
spolia (Kriegsbeute) Ein Teil der Kriegsbeute wurde an den Staat versteuert; das änderte sich, als die Römer keine Beutezüge mehr unternahmen und somit war auch diese Steuerform hinfällig geworden.
coemtio (Zwangskauf von Nahrungsmitteln) Nur in Notfällen und durch kaiserlichen Befehl erhoben; entsteht dann, wenn Nahrungsmittel auf Vorrat eingekauft wurden, um die Massen zu versorgen
canon vestium (Militärkleiderabgabe) Da der Staat Bedarf an Ausrüstung der Soldaten hatten, wurde (nach dem Vermögen bemessen) diese Abgabe erhoben und die Ausrüstung gegen diese Gegenleistung angeboten.
collatio equorum (Pferdeabgabe) Der Nachschub an Pferden musste sicher sein; deshalb mussten landwirtschaftliche Grundbesitzer diese Abgabe entrichten und Pferde stellen
aurum tironicum (Rekrutenabgabe) Die Großgrundbesitzer (die erhobene Steuer richtete sich nach dem Vermögen) stellten Rekruten für das Heer zur Verfügung, wobei dabei ein Rekrutierer („capitularis“) die Auswahl traf, wobei dieser nicht selten bestochen wurde.
collatio glebalis (Sondergrundsteuer für privilegierte Schichten) Eine Steuer auf den Grundbesitz der Senatoren und der kaiserlichen Familie
epimetrum (Steuererhebungszuschlag) Ein Zuschlag für die Steuereintreiber – meist die Ratsherren (die „decuriones“) – der die Kosten des Finanzapparats decken sollte und eine wichtige Einnahmequelle für die Ratsherren darstellte
tributum (allgemeine Abgaben) Eine öffentliche Pflichtleistung („munera publica“), anfangs nur im Bedarfsfall erhoben, später wegen Zahlung des Soldatensolds zur Pflicht geworden, nach dem Dritten Makedonischen Krieg wurde darauf verzichtet und unter Augustus durch die vicesima hereditatium ersetztIn manchen Fällen auch zurückgezahlt.
tributum soli (Grundsteuer) Teilweise wurde ein fixer Geldbetrag erhoben (beim „ager publicus“, dem Staatsland) oder eine abgemachte Quote, die vom jährlichen Betrag abhängt.Wird auch als „stipendium“ bezeichnet.
vicesima hereditatium (5%-Erbschaftssteuer) Unter Diocletian wurde diese Steuer aufgehoben, nach der zunächst arme Leute und Verwandte verschont blieben. Caracalla erhob dann die Steuer bei allen freien Reichsbewohnern.
annona militaris (Militärnaturalabgabe) Sondermaßnahme in Kriegszeiten, später als Aufschlag zur Grundsteuer; die Steuer wurde nach speziellen Maßen erhoben, darunter der Lagerscheffel („modius castrensis“). Die Militärnaturalabgabe wurde zur Hauptsteuer des Römischen Reiches und erhob man für den gesamten landwirtschaftlichen Grundbesitz.Mit Stabilisierung der Währung wurde die Steuer zurückgebaut und durch Goldabgabe ersetzt.
annona civica (Zivilnaturalabgabe) Die Steuer entstand, da sich die Ratsherren aus wegen der Steuern zurückzogen.
Umsatzsteuer Die Steuer lag (beginnend während der Herrschaft des Augustus) bei 1% und der Sklavenverkauf bei 4% Steuersatz.Sie wurde 444 n.Chr. durch die Abgabe „siliquaticum“ ersetzt, wegen des schrumpfenden Handels und der germanischen Raubzüge.Konstantin führte eine Handels- und Gewerbesteuer ein, die alle 5 Jahre erhoben wurde. 498 n.Chr. wurde die Steuer nicht mehr erhoben.
aurum coronarium (Kranzgold) Übergabe von vergoldeten Ehrenkränzen der Kommunen und Gemeinden an den Kaiser. Nicht jeder Kaiser nutzte diese Geste (nur Augustus).Es handelt sich um eine freiwillige Gabe!
aurum oblaticum Eine Abgabe zu bestimmten Anlässen, wie Regierungsjubiläen.

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