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Römische Sklaven: Freie und Freigelassene

Antike Papyri aus Brüssel
Die Freilassung eines Sklaven ging auch per Brief.

Freie römische Sklaven in Rom

Römische Sklaven konnten auf verschiedene Arten freigelassen werden: nach ius civile; manumissio vindicta: Durch einen Freiheitsprozess. Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung.

Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen. Manumissio censu: Der Sklave meldet sich mit Erlaubnis seines Herrn beim Census. Mit dem Bürgercensus verschwand diese Freilassungsform in der Kaiserzeit. Manumissio testamento: Die testamentarische Verfügung des Eigentümers.

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Römisches Recht: Kostbares Bürgerrecht!

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Statue der Justitia; via wikimedia commons (gemeinfrei).

Römisches Recht: Kostbare Bürgerrechte

Römisches Recht: Zu ganz früher Zeit zahlte ein freier Mann in Rom, im Gegensatz zu einem Sklaven oder einem Fremden, bis 167 v. Chr. eine direkte Steuer und war von seinem 17. bis 60. Lebensjahr zum Waffendienst verpflichtet.

Als Gegenleistung dafür erhielt der römische Bürger Bürgerrechte sowie auch politische Rechte. Der freie römische Mann und Bürger Roms durfte an Opfer- und öffentlichen Kultfeiern teilnehmen. Er durfte seinen Besitz vererben oder zudem ein juristisches Verfahren anstreben.