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Häuser - Villa

Das römische Haus: Nicht immer allein bewohnt!

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So sehen römische Straßen heute aus: Via Luciano Manara in Trastevere, dem Rione XIII in Rom. By Joadl (free license) via wikicommons.

Das römische Haus – domus & insulae

In sehr kalten Wintern beheizten die Römer ihre Wohnhäuser. Dazu benutzte man sehr trockenes Holz, das in einen bewegbaren Ofen kam. Hatte das Haus ein Bad, wurde die Wärme vom „hypocaustus“ – einer Heizanlage im Keller des Wohnhauses – durch Rohre in die darüber liegenden Wohnräume geleitet.

Die römischen Wohnhäuser, domus, waren in Reihen angelegt. Frei stehende Häuser gab es jedoch auch, sie hießen „insulae“. Diese Häuser waren größer und wurden meist an mehrere Familien vermietet. Nach dem großen Brand in Rom, der unter Kaiser Nero die Stadt zerstörte, durften „insulae“ nicht höher als 70 Fuß (20 Meter) gebaut werden.

Die insulae waren von Einfriedungsmauern umgeben und von jedem Stockwerk aus führte eine Stiege direkt hinunter auf die Straße.

Übrigens hatten die Auguren das Recht, Häuser, die sie daran hinderten den Vogelflug zu beobachten, niederreißen zu lassen!

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Römische Sklaven: Freie und Freigelassene

Antike Papyri aus Brüssel
Die Freilassung eines Sklaven ging auch per Brief.

Freie römische Sklaven in Rom

Römische Sklaven konnten auf verschiedene Arten freigelassen werden: nach ius civile; manumissio vindicta: Durch einen Freiheitsprozess. Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung.

Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen. Manumissio censu: Der Sklave meldet sich mit Erlaubnis seines Herrn beim Census. Mit dem Bürgercensus verschwand diese Freilassungsform in der Kaiserzeit. Manumissio testamento: Die testamentarische Verfügung des Eigentümers.