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Römer Lexikon A-Z

Römische Ehe: Konditionen & Hindernisse

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Eheringe. By firemystery via pixabay.

Ehevoraussetzungen und Hindernisse im antiken Rom

Die römische Ehe kam formlos, durch Aufnahme der Lebensgemeinschaft mit Ehewillen (affectio maritalis) zustande. Doch gewisse Voraussetzungen oder auch Ehehindernisse gab es sehr wohl: Zum einen musste das Bürgerrecht, beziehungsweise conubium gegeben sein.

Außerdem mussten die beiden Partner die pubertas, die Mündigkeit und Geschlechtsreife, erreicht haben. Frauen mussten für die römische Ehe mindestens zwölf Jahre alt sein, Männer 14 Jahre. Geisteskranke durften in der römischen Gesellschaft nicht heiraten. Wurde aber jemand während der Ehe geisteskrank, bestand die Ehe fort.