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Römische Ehe: Verlobt und entlobt!

Antike Papyri aus Brüssel
Auch schriftlich konnte die Einwilligung zur Ehe erfolgen.

Über die römische Ehe

Anders als heute, sahen die Römer die Ehe nicht als „Rechtsverhältnis“ an, deren Gegenstand von der Rechtsordnung genormt war. Für die Römer war eine Ehe eine „verwirklichte Lebensgemeinschaft“.

Das heißt, die römische Ehe war eher eine soziale Tatsache mit entsprechenden Rechtsfolgen. Diese mit einer Ehe verbundenen Rechtsfolgen betrafen allerdings nach dem ius civile lediglich Ehen unter römischen Bürgern (matrimonia iusta).

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Römische Hochzeit und das antike Eherecht

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By Nemo via Pixabay.

Römische Hochzeit

Nach der Hochzeit war der Wohnsitz des Mannes auch der der Frau. Sie galt dann als Einwohnerin der Stadt, in der ihr Mann Bürger war und durfte von wo sie herstammte nicht gezwungen werden Ämter zu übernehmen.

Die Mitgift musste die Ehefrau dort fordern, wo der Ehemann seinen Wohnsitz hatte. Die römische Frau hatte absolute Treuepflicht gegenüber ihrem Mann. Zuwiderhandlungen wurden gemäß der Lex Iulia de adulteriis coercendis bestraft.