Römische Sklaven, die freigelassen wurden, nannten die Römer Libertini (Libertus, sing.), Freie, jedoch war ihre Stellung der Freigeborenen (Ingenuus) nicht gleich.
Welche Rechte ihnen nach ihrer Freilassung zugutekamen, hing von der Art ihrer Freilassung ab. So konnte ein ehemaliger Sklave etwa mit seiner Freilassung sogar das römische Bürgerrecht erlangen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt waren: Der Sklave musste älter als 30 Jahre, sein Freilasser musste älter als 20 Jahre sein, der Sklave musste nach römischem Zivilrecht (ex iure quiritium) Eigentum eines Herrn gewesen sein, also kein Sklave eines Peregrinus, und musste im rechtsgültigen Verfahren freigelassen werden.
Feronia ist die Göttin der Wälder, der Heilquellen und der Heilkräuter. Ihre vermutlich sabinische Herkunft und ursprüngliche Funktion ist nicht offenkundig.
Doch war die römische Göttin Feronia Teil des römischen Staatskultes. Besonders beliebt war die Verehrung der römischen Gottheit bei Freigelassenen und Sklaven. Der Feiertag des Heiligtums der Gottheit Feronia in Rom war der 13. November. Erstmals erwähnt wurde das Heiligtum 217 v. Chr., als libertae, so genannte freie Frauen der Feronia und der Iuno Regina Opfer darbrachten.
Römische Sklaven konnten auf verschiedene Arten freigelassen werden: nach ius civile; manumissio vindicta: Durch einen Freiheitsprozess. Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung.
Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen. Manumissio censu: Der Sklave meldet sich mit Erlaubnis seines Herrn beim Census. Mit dem Bürgercensus verschwand diese Freilassungsform in der Kaiserzeit. Manumissio testamento: Die testamentarische Verfügung des Eigentümers.
Römische Sklaven waren ursprünglich ausschließlich Schuldsklaven. Erst später wurden Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht und als die Schuldsklaverei im 2. Jhd. v. Chr. auf Druck der Bevölkerung hin verboten wurde, wurden nahezu nur noch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht.
Denn durch die zahlreichen Eroberungsfeldzüge der Römer kamen immer mehr Kriegsgefangene und die Schuldsklaverei wurde dadurch hinfällig. Zudem wurde eine Freie zur Sklavin, wenn sie mit einem Sklaven in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (in contubernio) lebte und der Herr des Sklaven dem Zusammenleben nicht zustimmte.
Nicht nur die berühmte Freiheitsstatue in New York ist nach der römischen Göttin der Freiheit benannt. Diese gehört übrigens seit 1984 zum Weltkulturerbe und war ein Geschenk der Franzosen an die Amerikaner anlässlich der Feierlichkeiten zum Gedenken der Unabhängigkeit Amerikas.
Für die Römer waren veritas (die Wahrheit), iustitia (die Gerechtigkeit) und libertas (die Freiheit) Göttinnen, denen die Römer seit der Zeit der römischen Republik Tempel errichteten. Überall in der Stadt Rom begegnet man Inschriften, denen das Konzept der Freiheit verschrieben war.
Erfolgreiche Gladiatoren waren gefeierte Stars, wurden verehrt von den Frauen und unterstützt von ihren männlichen Fans.
Zahlreiche Fans zu haben war eine Art Lebensversicherung für den Gladiator. Denn bei einer Niederlage konnte er so auf Begnadigung durch den Willen des Volkes setzen. Wer drei Jahre überlebte, wurde schließlich auch frei gelassen und erhielt römisches Bürgerrecht.