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Römer Lexikon A-Z

Römische Ehe: Verlobt und entlobt!

Antike Papyri aus Brüssel
Auch schriftlich konnte die Einwilligung zur Ehe erfolgen.

Über die römische Ehe

Anders als heute, sahen die Römer die Ehe nicht als „Rechtsverhältnis“ an, deren Gegenstand von der Rechtsordnung genormt war. Für die Römer war eine Ehe eine „verwirklichte Lebensgemeinschaft“.

Das heißt, die römische Ehe war eher eine soziale Tatsache mit entsprechenden Rechtsfolgen. Diese mit einer Ehe verbundenen Rechtsfolgen betrafen allerdings nach dem ius civile lediglich Ehen unter römischen Bürgern (matrimonia iusta).