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Geschichte Roms: Senat und Klientelwesen

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Ein Vertrauensverhältnis – Rufus46; via wikimedia commons.

Senat und Klientelwesen der Römer in der Geschichte Roms

Da der Senat in der Geschichte Roms gesetzlich lediglich beratende Funktion hatte, wurden die Konsuln nicht von den Senatoren gewählt sondern von den römischen Bürgern – der comitia centuriata. Die Kandidaten für das Konsulat mussten aus den Reihen der Senatoren stammen und wurden der römischen Volksversammlung vom Senat vorgeschlagen.

Die Senatoren prägten aufgrund ihres hohen Ansehens und ihres Wohlstands alle wichtigen Entscheidungen, doch die Volksversammlung setzte Gesetze in Kraft, entschied über Krieg und Frieden und führte Gerichtsverfahren. Nach dem römischen Gesetz waren die Entscheidungsprozesse also demokratisch, jedoch wurden sie oft durch den Einfluss der Senatoren maßgeblich geprägt.

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Cursus honorum: Römische Ämterlaufbahn

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Das Mindestalter für die römische Laufbahn waren 27 Jahre. Via wikimedia commons by Jean-François Gornet from Paris, France.

Cursus honorum: Die römische Laufbahn

Römischer Vollbürger musste man sein, um eine römische Ämterlaufbahn – den so genannten cursus honorum – aufzunehmen und zudem (in der frühen und mittleren Republik) zehn Jahre im Militär gedient haben. Später war auch ein kürzerer Militärdienst möglich.

„Ehrlosen“ war die römische Laufbahn verschlossen. Auch die notwendige Altersgrenze von 27 Jahren musste erreicht sein. Der cursus honorum, die Ehrenlaufbahn, bestand bereits während der Frühzeit der Republik aus einer festen Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den Anwärter der Laufbahn. Sie begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten freiwillige Vorstufentätigkeiten, wie etwa als Tribunus militum, für höhere Magistrate folgen. Danach schloss sich das  Aedilat oder die Mitwirkung im Volkstribunat an. Anschließend erfolgte mit der Praetur die erste hohe Magistratur.