Der römische Magistrat
Gegenüber dem einfachen römischen Bürger hatten die Magistrate der Stadt Rom eine ganz besondere Macht: die coercitio. Diese gab ihnen das Recht, jederzeit gegen Störungen der öffentlichen Ordnung vorzugehen. Die Magistrate konnten einstweilige Anordnungen (interdicta) treffen.

Sie verhängten dann etwa Geldbußen (multae) oder verhafteten Übeltäter (vincula, prensiones), nahmen Pfänder ein (pignoris capio) und sogar körperliche Züchtigung kam zum Einsatz als Strafe für ein öffentliches Vergehen (verbera).