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Römer Lexikon A-Z

Entwicklung des römischen Volkstribunat

ViaAppia
Via Appia in Rom; public domain (Pierers Univ.-Lexikon 1891).

Vom Volkstribunat zum Verfassungsorgan

Im Verlauf der Zeit entwickelte sich die Institution der Volkstribune zu einem Verfassungsorgan der römischen Republik, das insbesondere vom Senat dazu genutzt wurde, seine Standesgenossen zu kontrollieren. Die formale Zugehörigkeit war zwar nach wie vor der plebs, also der Status als Plebejer und dies war auch weiterhin die Voraussetzung für das Amt, doch besetzten zunehmend vor allem die Angehörigen plebejischer Senatoren-Familien im Werdegang ihres Cursus honorum das Amt. Das Volkstribunat war dabei die Stufe zwischen der Quaestur und der Praetur; alternativ zum Aedilat.