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Welche Rechte hatten Römer?
In der römischen Republik hatten alle Bürger zwei Grundrechte: Das Stimmrecht (suffragium) und das Recht der Berufung an die römische Vollversammlung (provocatio).
Dieses römische Recht waren die Grundregeln der Freiheit der römischen Bürger und stammen beide aus der Frühzeit der Republik. Das Berufungsrecht entstand vermutlich aus dem Recht der Bürger, gegen die Todesstrafe Berufung einzulegen. Ein Richter, der die Todesstrafe aussprach, ohne dem Bürger das Berufungsrecht einzuräumen, machte sich des Mordes schuldig.