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Römer Lexikon A-Z

Römisches Nachtleben: Fackellicht und Spielhölle

Fackel-Flamme
Nachts nutzten die Römer Fackeln, um ihre Wege zu beleuchten.
By Guillaume Blanchard via wikimedia commons (free licence).

Römisches Nachtleben braucht Licht 

Nachtvorführungen gab es bereits in der Antike. Doch sicherlich fanden die meisten Theateraufführungen und ähnliches tagsüber statt. Denn das römische Nachtleben wurde von Licht durch Fackeln oder Kerzen erhellt. Manche warben sogar damit, dass es für die Vorstellung Sonnen-Segel gab, um das Publikum vor der Hitze zu schützen.

Wer anderes, als der zügellose Kaiser Nero, sollte also Nachtvorführungen ein pompöses Forum geben? Römisches Nachtleben änderte sich! Neros Lichtfestspiele führte er im Jahr 60 ein. Alle fünf Jahre sollte es nach griechischem Vorbild ein quinquennale certamen (alle fünf Jahre ausgetragener Wettkampf) geben. Dieser war in drei Sparten unterteilt: Wagenrennen (hippische agone), gymnastische Wettbewerbe und musische Preiskämpfe in Gesang, Poesie, Musik und Beredsamkeit. Die Stiftung des Kaisers lief unter dem Namen Neronia.

Die Theateraufführungen fanden Tag und Nacht statt. Die Bühne wurde nachts in üppiges Fackellicht getaucht. Nero selbst nahm an den Spielen teil und reüssierte – nicht ganz ohne Druck auf das Publikum – als Redner in Rhetorik und im Gesang. Manche der Zuschauer harrten gar ganze Tage und Nächte aus, aus Angst. Denn sie fürchteten die Strafe für eine Majestätsbeleidigung, wenn sie die Spiele verließen. Allerdings hatte es auch zuvor in der Geschichte schon Gladiatoren-Kämpfe bei Fackelschein gegeben.

Fackel-Flamme

Römisches Nachtleben: Besuch in der „Spielhölle“

Zur Anrüchigkeit des Glücksspiels um Geld trug sicherlich bei, dass dies im Geheimen geschehen musste. Es verlagerte sich auf Hinterzimmer von popinae (Wirtshäusern).

Dass Polizeirazzien häufig vorgekommen wären, darf man bezweifeln. Aber gelegentlich fanden sie statt und wenn jemand beim illegalen Glücksspiel erwischt wurde, konnte er nicht mit Nachsicht rechnen.

Im älteren römischen Recht war zumindest das Vierfache des Einsatzes als Geldbuße fällig! Wegen seines nicht standesgemäßen Verhaltens wurde ein gewisser Quintus Curius, der als stadtbekannter Glücksspieler galt, von den Censoren aus dem Senat geworfen. Verurteilungen gab es jedenfalls ob des Glücksspiels sonst kaum. Die Exekutive scheint sich hier weitestgehend zurück gehalten zu haben.