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Römer Lexikon A-Z

Die römischen Statthalter

Kontrolle der römischen Statthalter über die Provinzen

Die römischen Statthalter in den Provinzen überprüften nicht nur Gerichtsurteile sondern ihre Aufgabe war außerdem die Kontrolle über die Lokalverwaltung, insbesondere die der Städte.

Unabhängig vom Rechtsstatus der Stadt konnten sie eingreifen – ob civitas libera oder foederata, municipium oder colonia. Doch verliehen die Kaiser häufig den provinzialen Städten Privilegien, die vor dem Zugriff der römischen Statthalter schützten. So sorgte der Statthalter nur für Ordnung, wenn die Städte mit ihren Aufgaben nicht zurechtkamen und die Unzufriedenheit ihm zugetragen wurde. Dies konnte passieren, wenn städtische Eliten, oftmals reiche Händler, Spekulation mit Grundnahrungsmitteln betrieben. Die Konsequenz: Die Finanzen der Stadt wurden durch ihre Misswirtschaft ruiniert oder der Stadtrat in seiner Arbeit blockiert, weil die Streitereien seine Entscheidung hemmten. Wichtig war dann, dass der Statthalter zur Schlichtung persönlich vor Ort war, was aber faktisch nur bei den Haupt- und Gerichtsstädten möglich war. Der Statthalter konnte zudem städtische Rats- oder Volksversammlungen besuchen, Wahlen überwachen oder sogar eigene Kandidaten vorschlagen (consilia), kommunale Beschlüsse aufheben oder selbst decreta (Erlasse) für einzelne Städte anordnen.

Rechte der provinzialen Statthalter

Als allgemein anerkannte Rechte galten für die römischen Statthalter schließlich die Genehmigung von Marktrechten (ursprünglich lediglich dem Kaiser und dem Senat gestattet) und die Erlaubnis zum Bau öffentlicher Bauten, die Prüfung baulicher Substanzen oder die generelle Finanzaufsicht – dazu zählten auch die Genehmigung von lokalen Steuern, Gehältern, öffentlichen Verpachtungen und die Verwahrung der Stadtkassen. Neben den Kommunen kontrollierten die Statthalter zudem die Vermögen großer Tempel oder Steuerpächter (publicani). Hier waren die Statthalter aus Zeitmangel eher nachsichtig und mussten zudem Beschwerden an den Kaiser fürchten. Häufig nickten sie also die Vorschläge lokaler Organe schlicht ab.

Repräsentation und kultische Aufgaben römischer Statthalter

Die römischen Statthalter übernahmen natürlich aber in erster Linie die Repräsentation der römischen Herrschaft innerhalb ihrer Provinz. Dazu zählten auch römische Kulthandlungen im Namen Roms oder stellvertretend für die Provinz. Wie die Magistrate in der italischen Hauptstadt Rom opferten die Statthalter etwa am 9. Juni der Vesta oder nahmen am 3. Januar die Gelübde (votae) zum Wohl des Kaisers ab. Besuchte ein Provinz-Statthalter eine Stadt, opferte er der jeweiligen Stadtgottheit. Bei Spielen und Festlichkeiten repräsentierte der römische Statthalter auch dort die römischen Herrscher und nahm an allen öffentlichen Veranstaltungen teil.