
Censor der Römer
Die Aufgaben des römischen Censor wurden zu Zeiten des Königtums vom König persönlich vorgenommen und das Amt stand etwas abseits der gewöhnlichen römischen Ämterlaufbahn.
Um die Consuln von der Aufgabe der Vermögensschätzung zu entlasten wurde die Magistratur im Jahr 443 v. Chr. eingeführt. Zur römischen Königszeit nahmen die Könige selbst den census vor – die Vermögensschätzung der Bürger und die Musterung.