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Römische Praetoren: Hatten auch Privilegien!

Römische Preatoren
Kapitol in Rom by Luigi Versaggi (creative commons).

Wahl der römischen Praetoren und Privilegien

Römische Praetoren wurden in den comitia centuriata gewählt, in denen auch die Wahl der Consuln stattfand.

Voraussetzung für eine Wahl war seit 180 v. Chr. das Alter von 40 Jahren, seit dem 3. Jhd. mussten Praetoren zudem eine Quaestur inne gehabt haben. Sie war allerdings erst seit Sulla formell vorgeschrieben. Die Aufgabenbereiche der Praetoren, wie der Vorsitz in einem Gerichtshof, praetor urbanus oder peregrinus, legte der römische Senat anschließend fest und ließ das Los die Verteilung entscheiden.