Römische Senatssitzung: Kein formelles Verfahren
Römischer Senat: Der Ablauf von Senatssitzungen war formell nicht festgelegt. Im Lauf der Zeit bildete sich jedoch eine Verfahrensform heraus, die bis in die Kaiserzeit beibehalten wurde. So war zum Beispiel die Einberufung des Senats nur durch Consulsn, Praetoren, Volkstribunen und später durch den Kaiser möglich.
Die Einladung zur Sitzung erfolgte unter der Angabe von Zeit und Versammlungsort, wenn es feststand, wurde auch das Thema des Treffens genannte. Häufig traten die Senatoren in der Curia Hostilia (später Curia Iulia) oder dem Templum Concordiae zusammen.