Consulat: Das Amt des römischen Consuls
Das römische Consulat war das höchste Amt in der römischen Republik, das immer doppelt besetzt war. Inhaber waren zugleich Staatsoberhaupt.

Sie konnten die Entscheidungen aller Magistrate für ungültig erklären. Die Jahre wurden zu dieser Zeit auch nicht etwa mit einer Zahl datiert, sondern mit den Namen der jeweils in dem Jahr amtierenden Consuln (eponym).