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Das römische Consulat – Amt des Consuls

Consulat: Das Amt des römischen Consuls

Das römische Consulat war das höchste Amt in der römischen Republik, das immer doppelt besetzt war. Inhaber waren zugleich Staatsoberhaupt.

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Rom: Panorama vom Petersdom. By Wolfgang Wehl via wikicommons.

Sie konnten die Entscheidungen aller Magistrate für ungültig erklären. Die Jahre wurden zu dieser Zeit auch nicht etwa mit einer Zahl datiert, sondern mit den Namen der jeweils in dem Jahr amtierenden Consuln (eponym). Nur in Notzeiten wurde die Macht der römischen Consuln durch die des Dictators übertroffen.

Geschichtliches über das römische Consulat

Der Erzählung nach wurde das Amt der Consuln zusammen mit der republikanischen Verfassung eingeführt, direkt nachdem der letzte König vertrieben war. Der Sage nach war der Gründer der römischen Republik, Lucius Iunius Brutus, der erste römische Consul.

Die Geschichtsforschung geht jedoch davon aus, dass die Entwicklung hin zum Consulat in Rom eher eine langsame Entwicklung war. Angenommen wird, dass eine Person mit dem Titel eines praetor maximus die Macht des Königs übernahm und für die religiösen Aufgaben ein Rex Sacrorum zuständig war. Das Consulat, so die Geschichtsforscher, habe sich vermutlich aus den beiden Beratern des „Königsersatzes“ entwickelt. Das Amt war jedenfalls zunächst nur Patriziern zugänglich. Wahrscheinlich ist, dass der Consul lediglich auf ein Jahr in seinem Amt war.

Römische Consuln im Doppelpack

Sicher ist, dass die Consuln in Rom immer in doppelter Besetzung ins Amt berufen wurden. Denn in den Leges Liciniae Sextiae aus dem Jahr 367 v. Chr. war bestimmt, dass einer der beiden Consuln plebeischer Herkunft sein musste. Später waren allerdings auch häufig beide Consuln Plebejer. Zu späterer Zeit waren zudem nur ehemalige Praetoren für das Amt des Consuls zugelassen.

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Von Beginn an gab es für die römischen Consuln eine Altersgrenze, die jedoch ständig wechselte. Zur Zeit der Gracchen lag sie bei 37 Jahren, stieg bis zum Ende der Republik auf 43 Jahre und wurde in der Zeit des Prinzipats erneut auf 33 Jahre gesenkt. Die meisten römischen Consuln waren jedoch weitaus älter, da nur die einflussreichsten und verdientesten Senatoren in das wichtige römische Amt gewählt wurden, meist Angehörige der Nobilitas und mit einer entsprechenden römischen Ämterlaufbahn.

Das Consulat zur römischen Kaiserzeit

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Bastelbogen: Römische Stadt aus dem Römershop.

In der römischen Kaiserzeit verlor das Consulat seine Bedeutung, da der Kaiser die Regierung des römischen Staates komplett übernahm. Dennoch ernannten die Kaiser auch Consuln. Und nach wie vor war das Consulat eine notwendige Stufe der öffentlichen römischen Ämterlaufbahn, denn die Ämter des römischen Statthalters oder etwa eines Verwaltungsbeamten wurden nur an Consulare vergeben. Mit der Zeit  gab es immer mehr Consuln, sodass im Jahr 190 schließlich 25 Amtsinhaber bekannt waren! Zur Zeit des Kaisers Trajans amtierten hingegen nur noch zwischen drei und vier Consulpaare pro Jahr. Und auch die Kaiser selbst übernahmen regelmäßig das Consulat. Die consules ordinarii, die ihr Amt am 1. Januar antraten, blieben über die Zeit hinweg die angesehensten. Deshalb erreichten in der Kaiserzeit nur noch die Kaiser, Consulare, Patrizier oder Angehörige der nobilitas diese Posten.

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