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Römer Lexikon A-Z

Cursus honorum zur Kaiserzeit: Senat oder Ritter!

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Ritter Rost via wikimedia commons.

Zwei klassische römische Laufbahnen zur Kaiserzeit

Der römische cursus honorum zur römischen Kaiserzeit unterschied sich wesentlich von dem der Republik. Von dieser Zeit an gab es zwei verschiedene Arten der römischen Ämterlaufbahn: Die senatorische und die ritterliche.

Die Senatslaufbahn für einen Römer begann im Alter von mindestens 17 Jahren. Der Anwärter übernahm entweder ein Militärtribunat oder ging in den Dienst bei den Vigintisexviri in Rom. Darauf folgte die Quaestur mit einem Mindestalter von 25 Jahren sowie Volkstribunat oder Aedilat mit mindestens 27 Jahren. Die Praetur konnte mit 30 Jahren erreicht werden und das Konsulat mit 32 Jahren. Doch die meisten Ämter hatten nicht mehr die Bedeutung, die sie einst hatten und besaßen keine Machtfülle. Deshalb wurden die Positionen, an denen man zum Einsatz kam umso wichtiger. Als Quaestor konnte man zum Beispiel Provinzlegat in einer senatorischen Provinz werden. Als Praetor Legionslegat oder Provinzlegat in einer kaiserlichen Provinz. Als Consul standen die diversen Präfekturen offen. Senatoren konnten mit den Pontifices, Auguren, Fetialen und Flamines auch hohe Priesterämter bekleiden. Die Ämter wurden meist in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert. Dennoch konnte der Kaiser jeden durch adlectio, durch Wahl, zum Magistrat bestimmen. Nicht vom Kaiser vergebene Positionen wurden von Senat bestimmt. Die Versammlungen hatten in der Kaiserzeit in dieser Hinsicht keine Kompetenzen mehr. Im Verlauf der Zeit bürgerte sich für die Mitglieder des senatorischen Adels der Titel clarissimus, Erlauchter, ein.

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Cursus honorum: Die römische Ritterlaufbahn

Der römische cursus honorum für Ritter war eine Erfindung von Kaiser Augustus. Mit der ritterlichen Laufbahn schuf er sich einen treu ergebenen Beamtenstand und stellte die Verwaltung des Reiches auf soliden Grund. Deshalb übernahmen die nachfolgenden Kaiser auch die Einrichtung und passten sie lediglich den jeweiligen Gegebenheiten an. Am Beginn des ritterlichen cursus honorum standen militärische Ämter. Tres militiae equestres, drei verschiedene Kommanden, waren zu absolvieren: Militärtribunate oder die Präfektur über eine Kohorte, Hilfstruppen oder über einen Flügel der Reiterei. Im Alter von 27 Jahren konnte man die eigentliche Laufbahn beginnen, die aus zwei Stufen bestand. Zuerst kamen die Ämter der Prokuratoren: Provinzstatthalterschaften, Finanzverwalter der Provinzen oder a rationibus, Verwalter der kaiserlichen Kasse, oder die Leitung der kaiserlichen Kanzlei.

Die zweite Stufe waren Ämter der Präfekten, wie praefectus annonae (Proviantmeister von Rom), praefectus vigilum (Kommandant der Feuerwehr) oder die Flottenpräfekten. An der Spitze standen der praefectus urbi (Stadtpräfekt von Rom), der praefectus Aegypti (Statthalter von Ägypten) und der praefectus praetorio (Prätorianerpräfekt). Wie die Senatoren, hatten auch die Ritter Anspruch auf diverse Priesterämter. Unter Kaiser Konstantin gingen die Ritter schließlich wieder im Senatorenstand auf und der cursus honorum wurde wieder vereinheitlicht. Zu Ende des 4. Jhd. n. Chr. wurden die vier obersten Hofämter in die Laufbahn integriert. Wie in der Republik waren die Magistraturen unbezahlte Ehrenämter. Die Übernahme einer Position in der Verwaltung wurde besoldet. Mit Kaiser Claudius entstanden Rangklassen: Senatoren erhielten 300.000 bis 1 Million Sesterzen und Ritter von 60.000 bis 200.000.