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Römer Lexikon A-Z

Kaiserzeit: Die proconsules

Tiberius
Büste des Kaisers Tiberius aus dem Römershop.

Die proconsules der Kaiserzeit

Während der römischen Kaiserzeit wurden die Provinzen, nun offiziell als provinciae populi Romani bezeichnet, weiter von ehemaligen Praetoren und Consuln verwaltet.

Diese wurden zur Kaiserzeit schließlich einheitlich als proconsules bezeichnet. Weiterhin amtierten sie in der Regel ein Jahr lang. Unterstützung erhielten sie durch legati (prätorische proconsules hatten einen, consulare drei). Diese durften sie unter ihren Verwandten und Freunden auswählen. Üblicherweise waren es Senatoren unterschiedlichen Rangs. Die Provinzkasse wurde zudem von einem zugeteilten Quaestor verwaltet, der im Falle des Todes eines proconsuls als propraetor für den Rest des Amtsjahres die Statthalterschaft übernahm. Die Zuteilung der Amtsträger erfolgte weiterhin durch das Losverfahren. Vermutlich wurde das Ergebnis jedoch dennoch durch den Kaiser beeinflusst. Der Kaiser konnte den proconsules außerdem Anweisungen (mandata) erteilen, da sein imperium proconsulare vor dem aller anderen Statthalter stand. Er konnte auch seine Interessen durch Procuratoren vertreten lassen und legati entsenden, die entweder den proconsul ersetzten oder gleichrangig neben ihm rangierten. Sie führten dann beispielsweise einen Cenus durch, klärten Grenzstreitigkeiten oder übernahmen die Sonderaufsicht über eine bestimmte Region.

Proconsules – die römischen legati Augusti pro praetore

Die legati Augusti pro praetore hatten unter den proconsuln die wichtigeren Posten. Der Kaiser selbst übernahm die Aufsicht über vor allem instabile Provinzen. Die legati übernahmen jedoch üblicherweise direkt das Kommando über eine der in ihrem Sprengel stationierten Legionen. Die kaiserlichen Statthalter waren nicht an das Annuitätsprinzip gebunden, also amtierten sie auch längere Zeit. Der Rekord eines Statthalters unter Kaiser Tiberius lag etwa bei ganzen 24 Jahren!

Münzen
Altrömische Münzen aus dem Römershop.

Doch der Regel nach wurden sie nach spätestens drei Jahren abberufen, damit sie nicht zu mächtig wurden. Allerdings konnten sie keine eigenen legati einsetzen, da sie offiziell selbst als legati ihres kaiserlichen Statthalters galten. Damit standen sie aber auch außerhalb der traditionellen römischen Ämterlaufbahn und erhielten keinen Quaestor zugeteilt. Stattdessen übernahm ein kaiserlicher Procurator die Verwaltung der provinzialen Finanzen – oft auch für mehrere Provinzen gleichzeitig (Procurator für Gallia Belgica, Germania superior und inferior). Dieser war direkt vom Kaiser abhängig. Auch diese Form der Statthalterschaft wurde Teil des kaiserzeitlichen cursus honorum: Für Provinzen ohne oder mit einer Legion wählte der Kaiser ehemalige Praetoren. Der Posten war häufig auch direktes Sprungbrett zum Consulat. Die Provinzen mit mehreren Legionen wurden hingegen stets Consularen zugewiesen.

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Tiberius