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Römer Lexikon A-Z

Römische Dictator und das Magistrat

Marcus Antonius
Marcus Antonius auf römischer Münze – gnu free: wikicommons.

Römische Dictator und das römische Magistrat

Die römische Diktatur war eine außerordentliche Magistratur, die dem Inhaber überragende Machtbefugnisse für eine begrenzte Zeit garantierte – maximal jedoch sechs Monate.

Der römische Dictator wurde von einem Consul aus den Reihen ehemaliger Magistraten ausgewählt und vom Senat ernannt. Im Sinne der römischen Kollegialität – ähnlich wie bei den Consuln – hatte der römische Dictator das Recht, sich einen Partner hinzu wählen zu lassen. Alle anderen römischen Magistrate waren dem Dictator untergeordnet. Er musste keine Rechenschaft ablegen und konnte unabhängig und allmächtig seinen Geschäften nachgehen. Im Gegensatz zu den Consuln konnte der Dictator das militärische Kommando auch innerhalb der rechtlich-sakralen Stadtgrenze Roms ausüben.

Nach Caesar wurden römische Dictator abgeschafft

Die Diktatur wurde in Rom meist in kriegerischen Notsituationen angewandt. Sulla und Caesar waren die letzten Dictatoren Roms, die beide jedoch ihr Amt illegal antraten. Caesar hatte sich gar zum Dictator auf Lebenszeit ernennen lassen! Das war ganz und gar entgegen der römischen Tradition. Nach seiner Ermordung wurde das Amt des römischen Dictators schließlich durch Marcus Antonius im Jahr 44 v. Chr. ganz abgeschafft.

Der römische Praetor

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Cäsar-Büste aus dem Römershop.

Der römische Praetor war ein Magistrat vor allem im Bereich der Rechtsprechung. Römischer Praetor zählte zu den höchsten Ämtern im Cursus honorum und folgte direkt nach dem Consulat. In der frühen Republik waren die praetores als Oberbeamte im Einsatz. Sie waren eponym – das heißt, das Jahr wurde nach den entsprechenden Amtsinhabern bezeichnet. Ob das Amt des Praetors bereits zur römischen Königszeit existierte, ist unter den Geschichtsforschern umstritten. Die römische Geschichtsschreibung datierte die Einführung der Praetur in das Jahr 367 v. Chr., zeitgleich mit der Einführung des römischen Consulats durch die leges Liciniae Sextiae. Seit dem Jahr 242 v. Chr. wurde schließlich ein zweiter Praetor gewählt, vermutlich aus militärischen Gründen, der in Friedenszeiten für die Rechtsprechung über Fremde (peregrini) zuständig war. Dieser Praetor hieß praetor peregrinus. Der andere Praetor trug den Titel praetor urbanus. Der Bedarf an Magistraten mit umfassenden Befugnissen wuchs, als Rom erste Provinzen hinzu gewann. So richteten die Römer im Jahr 227 v. Chr. zwei Praetorenstellen für die Verwaltung der Provinzen Sicilia und Sardinia ein. Im Jahr 197 v. Chr. kamen auch für die beiden Provinzen Hispania citerior und Hispania ulterior noch Praetoren hinzu. Erst Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren dann wieder im Jahr 81 v. Chr. von sechs auf acht und Caesar im Jahr 47 v. Chr. auf zehn und schließlich sechzehn Praetoren.

Marcus Antonius