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Römer Lexikon A-Z

Politik und Verwaltung: römische Comitia Tributa

Römische Politik und Verwaltung – die römische Comitia Tributa

Wie schon der Name sagt, stimmten in den römischen Comitia Tributa die römischen Bürger, anders als bei den Comitia Centuriata, nach tribus, also nach Stamm ab.

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Gemälde von Leopoldo Calvi (gemeinfrei) via wikicommons.

Ursprünglich eine topographische Einteilung ohne Bedeutung, bekam diese mit der Zeit eine politische Bedeutung, die in Konkurrenz zur Zenturiatsversammlung geriet. In der ursprünglichen Form scheinen die Tributkomitien nur für die Steuereintreibung, die Aufstellung des Heeres und für die Regeln innerhalb einzelner Stämme zuständig gewesen zu sein. In der Folge wurde die Comitia Tributa Versammlung jedoch auch für die Regelung innere Angelegenheiten herangezogen, weshalb das Recht ihrer Einberufung neben den Volkstribunen auf die höheren Magistrate überging. So wurden hier die Volks-Magistrate (Volkstribune, Aedilen), später auch die Quaestoren gewählt. Auch die Gesetzgebung ging mit der Lex Valeria, die die Beschlüsse der Tributarkomitien zu allgemeingültigen Gesetzen machte, auf dieses Gremium über. Zusätzlich erhielten sie judikative Funktionen, nämlich die Ahndung von Vergehen gegen die Hoheit des Volkes (Amtsvergehen von Magistraten, Aufruhr, Wucher, Ehebruch, etc.), die sie allerdings nur mit Strafzahlungen bestrafen durften.

Comitia Tributa: Zügige Verabschiedung von Gesetzen

Diese Versammlung konnte innerhalb Roms, aber auch auf dem Marsfeld oder an einem beliebigen Platz innerhalb des Amtsbereichs des Tribunus plebis abgehalten werden. Vorgelegt werden durften nur Beschlüsse mit Zustimmung der Volkstribune. Da sonst kaum formale Vorschriften für die Versammlung galten, war diese Form der Volksversammlung für die Verabschiedung von Gesetzen beliebter als die komplizierten Zenturiatskomitien.

Die Volksversammlung verschwindet in der Kaiserzeit

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Sondervollmachten läuteten das Ende der Comitia ein. Caesar etwa durfte die Hälfte der Magistrate (mit Ausnahme der Consuln) allein ernennen und außenpolitische Entscheidungen alleinig mit dem Senat treffen. Zwar ratifizierten die Comitia unter Augustus offiziell weiterhin alle Gesetze und wählten die Magistrate, letztlich bestätigte sie allerdings lediglich die vom Kaiser vorgeschlagenen Kandidaten. Unter Kaiser Tiberius wurde diese Entwicklung noch deutlicher: Die Magistratswahlen gingen komplett auf den Senat über und das Ergebnis wurde den Comitia nur noch verkündet. Obgleich Caligula augustäischen Verhältnisse wieder herstellte, ging auch die Legislative letztendlich auf den Senat über. Die Volksversammlungen dienten schließlich nur noch der Informationseinholung – etwa nach Wahlen – am Ende verschwanden sie gänzlich von der politischen Bühne Roms.

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