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Römer Lexikon A-Z

Römisches Recht: Zivilrecht & Prozesse

Bürgerliches_Gesetzbuch_für_das_Deutsche_Reich
Schon früh regelten Gesetze ein Miteinander. Hier das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Deutschen Reich: via wikimedia (unknown graphic artist).

Das römische Zivilrecht: Pflege

Bis ins 1. Jhd. v. Chr. führte und instruierte der Praetor die Zivilprozesse. Die IIIviri waren hingegen die Urteilsfinder. Bedingt durch die Entwicklung des Quästionenverfahrens verlagerten sich die Kompetenzen.

Die Triumvirn wurden nach Mommsen eher zu Gehilfen der Prätoren und waren zuständig für die Eintreibung der in den prätorischen Zivilprozessen verurteilten Prozessbußen und (vermutlich) auch ihre Ablieferung an das Aerarium, sowie die Entscheidung bei Differenzen über die Pflicht als Geschworener. Bei einer Reihe von gemeinen Verbrechen wurden sie selbst zu Geschworenen.

Die römischen IIIviri aere argento auro flando feriundo

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Diese waren für die Münzprägung zuständig und wurden so in Kurzform auch IIIviri monetales genannt. Durch diese Magistrate übte der Senat sein Prägerecht aus, anfangs in Gold und Silber, seit dem Jahr 15 v. Chr. in Kupfer. Nach und nach wurde es üblich, dass die IIIviri sich selbst auf den Münzen verewigten: Anfangs mit einem Symbol oder Buchstaben, später mit vollem Namen. Dabei durfte sich jedoch jedes Jahr nur einer der Münzmeister auf den Geldstücken verewigen. Die Münzmeister waren zudem für die Gestaltung der Münzen zuständig, deren Bilder sich erst seit dem 2. Jhd. v. Chr. ständig änderten. Natürlich wurden diese Abbildungen auch für Propaganda-Zwecke für die eigene Familie oder Parteiung innerhalb des Senats genutzt. Kaiser Augustus führte das Amt auch in der Kaiserzeit weiter, doch wurden die Namen der Münzmeister ab dem Jahr 4 v. Chr. per Senatsbeschluss nicht mehr aufgeführt.

Zivilrecht und römische Statthalter

Die Statthalter (proconsul, legatus Augusti pro praetore, waren in den Provinzen des Römischen Reichs als Vertreter der römischen Herrschaft gegenüber den Einwohnern eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählten das Kommando über stationierte Truppen, die zivile Verwaltung und Rechtsprechung, sowie die Steuereinziehung. Da die Römer viele Verwaltungsaufgaben an die Kommunen abgaben, hatten die römischen Statthalter lediglich die Aufgabe die Sicherheit der Provinz zu gewähren und kümmerten sich um die Rechtsprechung in der Provinz. Ursprünglich wurden diese dem Senat entstammenden Amtsträger proconsul genannt. Zur Kaiserzeit hießen sie dann Legatus Augusti pro praetore für die kaiserlichen römischen Provinzen. Eine Sonderrolle hatten die ritterlichen Statthalter. Sie repräsentierten als Praefectus Aegypti oder als Procurator die römische Herrschaft in der Provinz.

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