
Das römische Zivilrecht: Pflege
Bis ins 1. Jhd. v. Chr. führte und instruierte der Praetor die Zivilprozesse. Die IIIviri waren hingegen die Urteilsfinder. Bedingt durch die Entwicklung des Quästionenverfahrens verlagerten sich die Kompetenzen.
Die Triumvirn wurden nach Mommsen eher zu Gehilfen der Prätoren und waren zuständig für die Eintreibung der in den prätorischen Zivilprozessen verurteilten Prozessbußen und (vermutlich) auch ihre Ablieferung an das Aerarium, sowie die Entscheidung bei Differenzen über die Pflicht als Geschworener. Bei einer Reihe von gemeinen Verbrechen wurden sie selbst zu Geschworenen.