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Römisches Recht: Zivilrecht & Prozesse

Bürgerliches_Gesetzbuch_für_das_Deutsche_Reich
Schon früh regelten Gesetze ein Miteinander. Hier das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Deutschen Reich: via wikimedia (unknown graphic artist).

Das römische Zivilrecht: Pflege

Bis ins 1. Jhd. v. Chr. führte und instruierte der Praetor die Zivilprozesse. Die IIIviri waren hingegen die Urteilsfinder. Bedingt durch die Entwicklung des Quästionenverfahrens verlagerten sich die Kompetenzen.

Die Triumvirn wurden nach Mommsen eher zu Gehilfen der Prätoren und waren zuständig für die Eintreibung der in den prätorischen Zivilprozessen verurteilten Prozessbußen und (vermutlich) auch ihre Ablieferung an das Aerarium, sowie die Entscheidung bei Differenzen über die Pflicht als Geschworener. Bei einer Reihe von gemeinen Verbrechen wurden sie selbst zu Geschworenen.

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Römische Sklaven: Freie und Freigelassene

Antike Papyri aus Brüssel
Die Freilassung eines Sklaven ging auch per Brief.

Freie römische Sklaven in Rom

Römische Sklaven konnten auf verschiedene Arten freigelassen werden: nach ius civile; manumissio vindicta: Durch einen Freiheitsprozess. Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung.

Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen. Manumissio censu: Der Sklave meldet sich mit Erlaubnis seines Herrn beim Census. Mit dem Bürgercensus verschwand diese Freilassungsform in der Kaiserzeit. Manumissio testamento: Die testamentarische Verfügung des Eigentümers.