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Römer Lexikon A-Z

Römische Sklaven: Freie und Freigelassene

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Die Freilassung eines Sklaven ging auch per Brief.

Freie römische Sklaven in Rom

Römische Sklaven konnten auf verschiedene Arten freigelassen werden: nach ius civile; manumissio vindicta: Durch einen Freiheitsprozess. Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung.

Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen. Manumissio censu: Der Sklave meldet sich mit Erlaubnis seines Herrn beim Census. Mit dem Bürgercensus verschwand diese Freilassungsform in der Kaiserzeit. Manumissio testamento: Die testamentarische Verfügung des Eigentümers. Nach ius honorarium; inter amicos: Freilassung durch Willensverkündung des Besitzers unter Freunden. Per epistulam: Bescheinigung der Freilassung in einem Brief. Es gab auch noch weitere Methoden, römische Sklaven in die Freiheit zu schicken.

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Freigelassene römische Sklaven

Neben der Freilassung durch den Herrn gab es auch eine Freilassung durch den Staat. Dann mussten römische Sklaven sich um den Dienst am öffentlichen Wohl verdingen. Gelegentlich wurde ein Herr sogar zur Freilassung gezwungen! Etwa wenn der Käufer eines Sklaven unter der Bedingung, ihn später freizulassen, erwarb und dies nicht einhielt. Anlaufstelle für Sklaven wegen Beschwerden über ungerechte Behandlung durch den Herrn war der Praefectus Urbi.

Freigelassene Sklaven und ihre Namen

Der Freigelassene übernahm in der Regel den Vor- und auch den Familienname seines Herrn und fügte seinen eigenen Rufnamen mit einem Hinweis auf seine Freilassung hinzu. Ein Beispiel: Hieß der ehemalige Besitzer Lucius Caesarius Maior und der römische Sklave Aveticus, hieß er dann Freigelassener des Lucius.

Möglich waren auch Abkürzungen dieser Formen, in welcher der Familienname so abgeändert wurde, dass er eine Zugehörigkeit zur Familie ohne Verwandtschaft anzeigte. Da in der frühen Kaiserzeit die Zahl der Freigelassenen sehr stark anstieg, erließ der römische Kaiser Augustus ein Gesetz, welches die Freilassungen in gewisser Weise einschränkte. So musste der Freigelassene mindestens 30 Jahre alt sein. Es gab auch noch weitere Begrenzungen, doch sie halfen kaum und die Zahl der der Freigelassenen nahm in dieser Zeit weiter zu.

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