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Römer Lexikon A-Z

Römische Sklaven: Freigelassen und doch unfrei!

libertas_su_capitello
Palazzo d’Arnolfo, stemma libertas su capitello;
by sailko via wikimedia (Gnu free).

Römische Sklaven: Freiheit!

Römische Sklaven, die freigelassen wurden, nannten die Römer Libertini (Libertus, sing.), Freie, jedoch war ihre Stellung der Freigeborenen (Ingenuus) nicht gleich.

Welche Rechte ihnen nach ihrer Freilassung zugutekamen, hing von der Art ihrer Freilassung ab. So konnte ein ehemaliger Sklave etwa mit seiner Freilassung sogar das römische Bürgerrecht erlangen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt waren: Der Sklave musste älter als 30 Jahre, sein Freilasser musste älter als 20 Jahre sein, der Sklave musste nach römischem Zivilrecht (ex iure quiritium) Eigentum eines Herrn gewesen sein, also kein Sklave eines Peregrinus, und musste im rechtsgültigen Verfahren freigelassen werden.