Der römische Magistrat
In Rom gab es keine schriftlich fixierte Verfassung. Einzig die über Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition wirkte sich stark normierend aus und schuf Kontinuität.
Das mos maiorum, der Brauch der Vorfahren, bestimmte die Sitte, dass die römischen Beamten für ein Jahr vom Volk gewählt wurden. Während der römischen Königsherrschaft gab es keine Magistrate und sie waren dem König untergeordnet. Die meisten römischen Ämter wurden im Lauf der römischen Republik geschaffen.