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Der römische Magistrat: Sache der Tradition

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Holzschnitt-Vignette, die Cicero beim Schreiben seiner Briefe zeigt. Das Bild ist ein Detail aus Seite 329 von Ciceros Epistulae ad familiares („Briefe an seine Freunde“) in einer frühen, 1545 von Hieronymus Scotus (alias Girolamo Scoto) in Venedig gedruckten Ausgabe. Auf dieser Seite beginnt Buch IX der Epistulae.

Der römische Magistrat

In Rom gab es keine schriftlich fixierte Verfassung. Einzig die über Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition wirkte sich stark normierend aus und schuf Kontinuität.

Das mos maiorum, der Brauch der Vorfahren, bestimmte die Sitte, dass die römischen Beamten für ein Jahr vom Volk gewählt wurden. Während der römischen Königsherrschaft gab es keine Magistrate und sie waren dem König untergeordnet. Die meisten römischen Ämter wurden im Lauf der römischen Republik geschaffen.

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Römische Ehe: Das Eheversprechen

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Brautstrauss aus heutiger Zeit. Via wikimedia commons by Christoph Braun.

Römische Ehe: Am Anfang das Versprechen

Das klassische römische Recht lehnte jeglichen Zwang für römische Ehe nach vorheriger Verlobung ab. Eine Klage in diesen Belangen verstieß gegen die guten Sitten (boni mores) und wurde schlicht abgewehrt.

Das römische Verlöbnis, das so genannte sponsalia, der in der klassischen antiken Zeit bedeutete lediglich eine soziale, keine rechtliche Bindung. Erst in nachklassischer Zeit wurden unter orientalischem Einfluss Vertragsstrafen für den Bruch der Verlobung (arrha sponsalicia) zugelassen.