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Römer Lexikon A-Z

Italien brauchte römische Praetoren!

Aufgaben der römischen Praetoren

Die vorrangige Aufgabe von römischen Praetoren war die Entlastung der Consuln in juristischen Dingen. Dabei ging es, entsprechend des römischen Prozessrechts, nicht um Urteilsfindung, sondern darum zu prüfen, ob die Klage formal zulässig war und vor dem Gericht eingesetzt werden konnte.

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360°-Panorama der Piazza Anfiteatro in Lucca, Italien. (H005; gemeinfrei).

Die Praetoren hatten dennoch ein voll umfängliches Imperium, das es ihnen ermöglichte, die Consuln bei Abwesenheit, beispielsweise im Krieg, zu vertreten oder gar selbst ein römisches Heer zu kommandieren. Auch war diese Amtsgewalt nützlich, als das Territorium des Stadtstaats wuchs, denn die Statthalter brauchten dann eine Entscheidungsvollmacht vor Ort. Deshalb wurden Praetoren so gewählt, dass sie ihre Amtszeit direkt als Statthalter in den Provinzen verbringen konnten. Als noch mehr römische Provinzen hinzukamen im zweiten und ersten Jhd. v. Chr., wurden allerdings Promagistrate hinzu geholt: So gingen seit dem Anfang des ersten Jhd. alle Praetoren stets im zweiten Jahr ihrer Amtszeit als Statthalter in eine Provinz, die per Losverfahren ermittelt wurde. Dort fungierten sie zum Teil auch als proconsuln. Und auch mit Sonderaufgaben wurden die römischen Preatoren hin und wieder betraut, so etwa im Jahr 144 v. Chr. einem praetor peregrinus: Er erhielt mittels Senatsbeschluss den Auftrag für die Organisation zur Reparatur von Aquädukten.

Italien braucht mehr Praetoren

Unter Sulla wurde die Anzahl der Praetoren erhöht, weil ab dieser Zeit ständige Gerichtshöfe, so genannte quaestiones perpetuae, eingerichtet wurden, an denen politische Verbrechen wie Amtsmissbrauch, Wahlbetrug oder Hochverrat und Kapitalverbrechen geahndet wurden. Diesen Gerichtshöfen saßen die Praetoren vor – mit Ausnahme des praetor urbanus und des praetor peregrinus. Eine Urteilsfindung jedoch war auch hier nicht die Aufgabe der Praetoren, sondern sie leiteten die Verhandlungen nur. Die Urteile fällte eine Jury des Gerichts (Quaestio). Der praetor urbanus durfte allerdings hinsichtlich von Streitfällen zwischen römischen Bürgern und der praetor peregrinus für solche zwischen Bürgern und peregrini und unter peregrini, am Beginn ihrer Amtszeit öffentlich bekannt geben. Diese öffentlichen Bekanntgaben wurden gesammelt und wurden über die Jahre hinweg zu einer der wichtigsten Quellen des römischen Privatrechts!

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