Der römische Magistrat
Gegenüber dem einfachen römischen Bürger hatten die Magistrate der Stadt Rom eine ganz besondere Macht: die coercitio. Diese gab ihnen das Recht, jederzeit gegen Störungen der öffentlichen Ordnung vorzugehen. Die Magistrate konnten einstweilige Anordnungen (interdicta) treffen.
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Sie verhängten dann etwa Geldbußen (multae) oder verhafteten Übeltäter (vincula, prensiones), nahmen Pfänder ein (pignoris capio) und sogar körperliche Züchtigung kam zum Einsatz als Strafe für ein öffentliches Vergehen (verbera).