Die römischen Plebejer waren das Volk des römischen Imperiums. Sie stellten den Großteil der Bevölkerung. Die meisten von ihnen waren Bauern und Handwerker. Zur Zeit der späten Republik verschob sich allerdings die Bedeutung des römischen Wortes plebs: Der Begriff diente dann der sozialen Differenzierung aller Bürger unterhalb des Standes der Senatoren und Ritter.
Römische Politik und Verwaltung: Der römische Senat als Verfassungssäule
Der römische Senat war neben den Magistraten und der römischen Volksversammlung die dritte Säule der römischen Verfassung. Der römische Senat hatte dabei die Rolle eines zentralen Regierungsorgans aus Tradition innerhalb des Verfassungsgefüges.
Rechtlich war dies nicht begründet sondern vielmehr in den weiteren Funktionen der Senatsmitglieder. Denn sie bildeten die soziale Führungsschicht innerhalb der römischen Gesellschaft. In vieler Hinsicht grenzten die Senatsmitglieder sich auch von der übrigen Bevölkerung ab.
Übereinstimmend ist die Annahme unter den Historikern, dass in der Geschichte Roms die Stadt zunächst von Königen regiert wurde. Der Überlieferung zufolge gab es bereits vor der etruskischen Dynastie vier Könige, deren Namen jedoch nicht bekannt sind.
Vielmehr gelten diese als fiktiv – vor allem der angebliche Gründer der Stadt Rom, Romulus, dessen Name so viel bedeutet wie „Mann aus Rom“. Das Gebiet der römischen Bürger war in der Geschichte Roms zunächst in drei Teile, so genannte tribus, unterteilt. Diese wiederum bestanden aus je zehn curiae (entstanden aus dem Lateinischen co-viria, die Bezeichnung für eine Männerversammlung), die aus einer Anzahl von Familienverbänden bestand. Auf diese curiae und tribus gründete sich der erste Senat.