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Römisches Recht: Kostbares Bürgerrecht!

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Statue der Justitia; via wikimedia commons (gemeinfrei).

Römisches Recht: Kostbare Bürgerrechte

Römisches Recht: Zu ganz früher Zeit zahlte ein freier Mann in Rom, im Gegensatz zu einem Sklaven oder einem Fremden, bis 167 v. Chr. eine direkte Steuer und war von seinem 17. bis 60. Lebensjahr zum Waffendienst verpflichtet.

Als Gegenleistung dafür erhielt der römische Bürger Bürgerrechte sowie auch politische Rechte. Der freie römische Mann und Bürger Roms durfte an Opfer- und öffentlichen Kultfeiern teilnehmen. Er durfte seinen Besitz vererben oder zudem ein juristisches Verfahren anstreben. Bürger der Stadt Rom konnten außerdem zum Magistrat ernannte werden und durften ihre Stimme in der Volksversammlung abgeben. Die Zenturienversammlung wählte die hohen Magistrate. Das Volk war nach seinem jeweiligen Einkommen zu dieser Zeit in Rom in 193 Zenturien aufgeteilt. Die Tribus-Versammlungen beriefen wiederum die niederen Magistrate und stimmten über römisches Recht und über Gesetze ab. Insgesamt 35 Wahlbezirke, so genannte tribus, hatte die Stadt Rom. Alle fünf Jahre gab es in Rom eine Volkszählung (census), bei der die Anzahl der Bürger Roms stets neu ermittelt wurde. Zensoren übernahmen diese Aufgabe der Volkszählung im antiken Rom.

Römisches Recht: Das Bürgerrecht

Die Familienoberhäupter nannten den Zensoren die Anzahl der in ihrem Haus lebenden Bürger. Diese schätzten das Vermögen und beurteilten die Sittlichkeit der einzelnen Bewohner und Bürger Roms. Ausschließlich römische Bürger waren dazu berechtigt, eine römische Toga zu tragen. Alle römischen Bürger erkannte man an ihren drei Namen: Diese waren der Vorname, der Familienname und ein Beiname, der meist etwas über die jeweilige Person aussagte.

Das Bürgerrecht, das zunächst lediglich den Einwohnern Roms galt, verbreitete sich mit den römischen Eroberungen rasch im ganzen Land. In den Rom nahe gelegenen Regionen erhielten die Bewohner von Anfang an das vollständige römische Bürgerrecht. In Gebieten, die weiter von Rom entfernt lagen, bestand das Bürgerrecht nur teilweise. In diesen Regionen schloss das Bürgerrecht keine politischen Rechte ein. Zu Ende des Bundesgenossen-Kriegs, im Jahr 49 v. Chr., wurden schließlich alle freien Männer Italiens zu römischen Bürgern anerkannt. Im Jahr 212 erst erhielten jedoch durch das Edikt des Caracalla alle im Römischen Reich lebenden, freien Männer die römische „civitas“ – das römische Bürgerrecht.

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